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Artikel 6 · BT-Drs. 17/1684 · S. 16

Zu Artikel 6 (Änderung des Sozialgerichts-

Zu Artikel 6 (Änderung des Sozialgerichts-
gesetzes)
Durch die Änderung soll verhindert werden, dass gegen die
Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe in Verfah-
ren des einstweiligen Rechtsschutzes weitergehende Rechts-
schutzmöglichkeiten bestehen als in dem einstweiligen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/1684
Rechtsschutzverfahren selbst. Derzeit schließt § 172 Absatz 3
Nummer 1 die Beschwerde in Verfahren des einstweiligen
Rechtsschutzes aus, wenn in der Hauptsache die Berufung
nicht zulässig wäre. Ob daneben in diesen Fällen auch die
Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Pro-
zesskostenhilfe ausgeschlossen ist, ist in Rechtsprechung
und Literatur umstritten. Durch die Ergänzung in Absatz 3
Nummer 1 soll dies sichergestellt werden.

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Herkunft

BT-Drs. 17/1684, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 54.783–55.573 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3 · Prüfwert 5cd658d14459e39d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP