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Artikel 5 · BT-Drs. 17/1684 · S. 18

Zu Artikel 5 Nummer 5 (§ 83a SGB X): Stellen, die dem So-

Zu Artikel 5 Nummer 5 (§ 83a SGB X): Stellen, die dem So-
zialgeheimnis unterliegen, können Kosten entstehen, soweit
diese künftig verpflichtet sind, bei unrechtmäßiger Kennt-
niserlangung bestimmter Sozialdaten durch Dritte die Auf-
sichtsbehörden und Betroffenen zu benachrichtigen. Den
Aufsichtsbehörden können hierdurch ebenfalls Kosten durch
zusätzliche Prüfungen entstehen.
D. Sonstige Kosten
Mit zusätzlichen Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für
mittelständische Unternehmen, ist nicht zu rechnen. Unmit-
telbare Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau,
insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind ebenfalls
nicht zu erwarten.
E. Bürokratiekosten
Auflistung der Informationspflichten für die Wirtschaft und
Bürgerinnen und Bürger:
a) Informationspflichten der Wirtschaft
Für die Wirtschaft wird eine Informationspflicht abgeschafft
und eine geändert:
In § 19 Absatz 2 der Datenerfassungs- und -übermittlungs-
verordnung (DEÜV) bestand bislang die Pflicht für Soft-
wareentwickler, Programme und Ausfüllhilfen für die Da-
tenübermittlung, die bereits vor dem 1. Januar 2006 in
Gebrauch waren und noch nicht systemgeprüft waren, un-
verzüglich zu einer Systemprüfung anzumelden. Diese
Übergangsvorschrift wird nun aufgehoben. Hieraus ergibt
sich jedoch keine Bürokratiekostenentlastung, da in der Zu-
kunft keine Fälle mehr zu erwarten gewesen wären.
In § 8 Absatz 2 Nummer 7 der Beitragsverfahrensverord-
nung besteht die Pflicht der Arbeitgeber, verschiedene Un-
terlagen zu den Entgeltunterlagen zu nehmen. Es wird klar-
gestellt, dass auch die Erklärung des geringfügig entlohnten
Beschäftigten über weitere Beschäftigungen und die Bestäti-
gung, die Aufnahme weiterer Beschäftigungen dem Arbeit-
geber anzuzeigen, bei den Entgeltunterlagen abzuheften ist.
Hierdurch e

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 30.602 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/1684, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 63.706–94.308 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.33) +D1D2D3 · Prüfwert 5cd658d14459e39d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP