Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 17/1719 · S. 27
Zu Artikel 5 (Änderung der AVBFernwärmeV)
Zu Artikel 5 (Änderung der AVBFernwärmeV) Zu Nummer 1 (§ 24) Soweit nicht in § 4 Absatz 2 EDL-G erfolgt, setzt Absatz 1 die Verpflichtung aus Artikel 13 Absatz 2 und 3 der Richt- linie 2006/32/EG für die von Artikel 2 nicht erfasste Fernwärme um. Der neu gefasste § 24 Absatz 1 AVBFernwärmeV gibt dem Kunden einen Anspruch, die Häufigkeit seiner Verbrauchsabrechnung zu bestimmen. Ab- satz 1 Satz 1 übernimmt § 12 Absatz 1 StromGVV bzw. GasGVV. Ab- satz 1 Satz 2 verpflichtet den Lieferanten, auf Kundenwunsch unterjährliche Abrechnungen zu verein- baren. Die Regelung in Absatz 2 entspricht der Regelung für die Strom- und Gasversorgung, wie sie mit Artikel 2 in § 40 EnWG eingefügt wird. Es erscheint sachlich geboten, die Regelung für die Fernwärmeversorgung gleichlautend zu treffen. Zu Nummer 2 (§ 32) Durch die Änderung in § 32 Absatz 1 wird die Laufzeit- begrenzung auf zehn Jahre auch auf Verträge ausgedehnt, die vor dem 1. April 1980 geschlossen wurden. Auch für diese Verträge sollen nun die Laufzeit und Kündigungsrege- lungen nach § 32 AVBFernwärmeV gelten. Insbesondere gilt nun für diese Verträge auch schon § 32 Absatz 2 AVBFernwärmeV direkt, so dass die Sonderregelung in § 32 Absatz 2 AVBFernwärmeV aufgehoben werden kann. Zu Nummer 3 (§ 37) Ergänzend zu den Änderungen in § 32 AVBFernwärmeV muss eine Übergangsvorschrift geschaffen werden, die die notwendigen Regelungen zur Überleitung der vor dem 1. April 1980 geschlossenen Altverträge trifft, die noch wirksam sind. § 37 Absatz 2 Satz 3 AVBFernwärmeV er- streckt die Geltung des § 23 Absatz 1 AVBFernwärmeV auch auf die vor dem 1. April 1980 geschlossenen Verträge. Diese Erstreckung des § 32 Absatz 1 AVBFernwärmeV auf die Altverträge soll aber nicht dazu führen, dass diese we- gen Überschreitung der zulässigen Laufzeit unwi
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.872 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 17/1719 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 17/1719, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 126.008–128.880 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert ca9cbd5e9227301d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP