Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 17/1719 · S. 26
Zu Artikel 2 (Änderung des EnWG)
Zu Artikel 2 (Änderung des EnWG) Zu Nummer 1 und 2 (§§ 4 und 36) Der neue § 4 Absatz 1 Satz 2 EnWG dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG. Artikel 13 Absatz 3 der Richt- linie 2006/123/EG schreibt vor, dass Genehmigungsverfah- ren binnen einer vorab festgelegten und bekannt gemachten angemessenen Frist bearbeitet werden. Diesem Erfordernis kommt der neue § 4 Absatz 1 Satz 2 EnWG nach, indem er eine Entscheidungsfrist der nach Landesrecht zuständigen Behörde von sechs Monaten zur Erteilung der Genehmi- gung vorsieht. Artikel 13 Absatz 4 der Richtlinie 2006/123/ EG sieht zwar den Eintritt einer Genehmigungsfiktion vor, wenn der Antrag nicht binnen der festgelegten oder verlän- gerten Frist beantwortet wird. Eine Genehmigungsfiktion kann allerdings dann ausgeschlossen werden, wenn dies durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses, einschließlich eines berechtigten Interesses Dritter, gerecht- fertigt ist. Ein zwingender Grund des Allgemeininteresses liegt in der herausragenden Bedeutung, die einer zuverlässi- gen und funktionsfähigen Infrastruktur in Deutschland in Gestalt der Stromnetze unter dem Gesichtspunkt der volks- wirtschaftlichen Bedeutung der Stromversorgung und der Versorgungssicherheit zukommt. Der reibungslose Betrieb der Stromnetze ist eine essentielle Voraussetzung einer in- dustriellen Volkwirtschaft. Stromausfälle können zu massi- ven Schäden für den einzelnen, aber auch für die Wirtschaft insgesamt führen. Dementsprechend wird der Sicherheit der Stromversorgung und Netzbetrieb im deutschen Energie- rechtssystem eine hohe Bedeutung eingeräumt. Der Gesetz- geber hat dieses Allgemeininteresse zu sichern versucht, in- dem die Netzbetreiber zur Einhaltung der durch das EnWG aufgestellten Ziele verpflichtet werden. Dazu zählen insbe- sondere die
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.418 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/1719, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 120.351–125.769 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert ca9cbd5e9227301d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP