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Artikel 2 · BT-Drs. 17/1719 · S. 26

Zu Artikel 2 (Änderung des EnWG)

Zu Artikel 2 (Änderung des EnWG)
Zu Nummer 1 und 2 (§§ 4 und 36)
Der neue § 4 Absatz 1 Satz 2 EnWG dient der Umsetzung
der Richtlinie 2006/123/EG. Artikel 13 Absatz 3 der Richt-
linie 2006/123/EG schreibt vor, dass Genehmigungsverfah-
ren binnen einer vorab festgelegten und bekannt gemachten
angemessenen Frist bearbeitet werden. Diesem Erfordernis
kommt der neue § 4 Absatz 1 Satz 2 EnWG nach, indem er
eine Entscheidungsfrist der nach Landesrecht zuständigen
Behörde von sechs Monaten zur Erteilung der Genehmi-
gung vorsieht. Artikel 13 Absatz 4 der Richtlinie 2006/123/
EG sieht zwar den Eintritt einer Genehmigungsfiktion vor,
wenn der Antrag nicht binnen der festgelegten oder verlän-
gerten Frist beantwortet wird. Eine Genehmigungsfiktion
kann allerdings dann ausgeschlossen werden, wenn dies
durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses,
einschließlich eines berechtigten Interesses Dritter, gerecht-
fertigt ist. Ein zwingender Grund des Allgemeininteresses
liegt in der herausragenden Bedeutung, die einer zuverlässi-
gen und funktionsfähigen Infrastruktur in Deutschland in
Gestalt der Stromnetze unter dem Gesichtspunkt der volks-
wirtschaftlichen Bedeutung der Stromversorgung und der
Versorgungssicherheit zukommt. Der reibungslose Betrieb
der Stromnetze ist eine essentielle Voraussetzung einer in-
dustriellen Volkwirtschaft. Stromausfälle können zu massi-
ven Schäden für den einzelnen, aber auch für die Wirtschaft
insgesamt führen. Dementsprechend wird der Sicherheit der
Stromversorgung und Netzbetrieb im deutschen Energie-
rechtssystem eine hohe Bedeutung eingeräumt. Der Gesetz-
geber hat dieses Allgemeininteresse zu sichern versucht, in-
dem die Netzbetreiber zur Einhaltung der durch das EnWG
aufgestellten Ziele verpflichtet werden. Dazu zählen insbe-
sondere die

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.418 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/1719, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 120.351–125.769 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.23) +D1D2D3 · Prüfwert ca9cbd5e9227301d….

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