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Artikel 9 · BT-Drs. 20/4326 · S. 80

Zu Artikel 9 (Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes)

Zu Artikel 9 (Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Änderung der Inhaltsübersicht ist eine Folgeanpassung zum neuen § 2a.

Zu Nummer 2
Zur Begründung wird auf Abschnitt II (Wesentlicher Inhalt des Entwurfs) Nummer 11 im Allgemeinen Teil der
Begründung und auf die Begründung zu Artikel 5 Nummer 2 Absätze 2 bis 8 verwiesen. Die Verortung der
Fiktion und Regelfiktion im Wertpapierhandelsgesetz erfolgt als Klarstellung in Bezug auf diejenigen Personen,
deren Zuverlässigkeit von der Bundesanstalt oder, als eigene Aufgabe von beaufsichtigten Unternehmen,
beispielweise Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu prüfen ist.

BT-Drs. 20/4326 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 20/4326, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 297.498–298.138 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 485413ac642a0bc7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP