Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 7 · BT-Drs. 20/4326 · S. 77

Zu Artikel 7 (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes)

Zu Artikel 7 (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Änderung der Inhaltsübersicht ist eine Folgeanpassung zum neuen § 7a.

Zu Nummer 2 (§ 7a)
Wie im Allgemeinen Teil der Begründung und bei der Begründung zu Artikel 5 Nummer 2 (§ 1b KWG)
umfassend dargestellt wird, dient die neue Regelung der effektiven Durchsetzung (effet utile) der Beschlüsse des
Europäischen Rates zur Sicherung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union unter
gleichzeitiger Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Diejenigen natürlichen oder juristischen Personen
und Personengesellschaften, gegenüber denen eine Verfügungsbeschränkung oder ein Bereitstellungsverbot
Drucksache 20/4326                                   – 78 –             Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode


erlassen wurde, sind nach der Wertung der maßgeblichen Organe der Europäischen Union als unzuverlässig
anzusehen. Zur Definition der Gruppe der Gelisteten durch Bezugnahme auf ein gegenüber der Person
bestehendes Bereitstellungsverbot oder ein gegenüber dem Vermögen der Person geltenden Einfriergebot siehe
die Ausführungen zu Artikel 1 § 1. Die Vorschrift wird in Teil I (Allgemeine Vorschriften) des
Versicherungsaufsichtsgesetzes     eingefügt,   um     für   sämtliche   versicherungsaufsichtsrechtlichen
Zuverlässigkeitsbeurteilungen Anwendung zu finden.

Zu Nummer 3 (§ 19)
In Absatz 2 wird eine Haftungsbegrenzung für Stimmrechtstreuhänder eingefügt. Bisher haften diese, im
Gegensatz zu den von der Aufsichtsbehörde bestellten Sonderbeauftragten im Sinne des § 307 VAG,
unbeschränkt. Dies führt dazu, dass Versicherungsschutz für die Tätigkeit als Stimmrechtstreuhänder wenn
überhaupt, dann nur gegen sehr hohen Prämien zu erhalten ist. Die Tätigkeit als Stimmrecht

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.853 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 20/4326 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 20/4326, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 287.706–294.559 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 485413ac642a0bc7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP