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Artikel 7 · BT-Drs. 20/4326 · S. 77
Zu Artikel 7 (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes)
Zu Artikel 7 (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Die Änderung der Inhaltsübersicht ist eine Folgeanpassung zum neuen § 7a. Zu Nummer 2 (§ 7a) Wie im Allgemeinen Teil der Begründung und bei der Begründung zu Artikel 5 Nummer 2 (§ 1b KWG) umfassend dargestellt wird, dient die neue Regelung der effektiven Durchsetzung (effet utile) der Beschlüsse des Europäischen Rates zur Sicherung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union unter gleichzeitiger Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Diejenigen natürlichen oder juristischen Personen und Personengesellschaften, gegenüber denen eine Verfügungsbeschränkung oder ein Bereitstellungsverbot Drucksache 20/4326 – 78 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode erlassen wurde, sind nach der Wertung der maßgeblichen Organe der Europäischen Union als unzuverlässig anzusehen. Zur Definition der Gruppe der Gelisteten durch Bezugnahme auf ein gegenüber der Person bestehendes Bereitstellungsverbot oder ein gegenüber dem Vermögen der Person geltenden Einfriergebot siehe die Ausführungen zu Artikel 1 § 1. Die Vorschrift wird in Teil I (Allgemeine Vorschriften) des Versicherungsaufsichtsgesetzes eingefügt, um für sämtliche versicherungsaufsichtsrechtlichen Zuverlässigkeitsbeurteilungen Anwendung zu finden. Zu Nummer 3 (§ 19) In Absatz 2 wird eine Haftungsbegrenzung für Stimmrechtstreuhänder eingefügt. Bisher haften diese, im Gegensatz zu den von der Aufsichtsbehörde bestellten Sonderbeauftragten im Sinne des § 307 VAG, unbeschränkt. Dies führt dazu, dass Versicherungsschutz für die Tätigkeit als Stimmrechtstreuhänder wenn überhaupt, dann nur gegen sehr hohen Prämien zu erhalten ist. Die Tätigkeit als Stimmrecht
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.853 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/4326, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 287.706–294.559 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 485413ac642a0bc7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP