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Artikel 6 · BT-Drs. 20/4326 · S. 76

Zu Artikel 6 (Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes)

Zu Artikel 6 (Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Änderung der Inhaltsübersicht ist eine Folgeanpassung zum neuen § 1a.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                – 77 –                           Drucksache 20/4326


Zu Nummer 2
Die Vorschrift wurde im Anschluss an die Begriffsdefinitionen eingefügt, um ihr Allgemeingültigkeit für
sämtliche Zuverlässigkeitsbeurteilungen nach dem ZAG zu verleihen. Die Regelung dient der effektiven
Durchsetzung (effet utile) der Beschlüsse des Europäischen Rates zur Sicherung der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik der Europäischen Union unter gleichzeitiger Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Es wird zur Begründung ergänzend auf Abschnitt II (Wesentlicher Inhalt des Entwurfs) im Allgemeinen Teil der
Begründung und auf die Begründung zu Artikel 5 Nummer 2 (§ 1b KWG) verwiesen. Zur Definition der Gruppe
der Gelisteten durch Bezugnahme auf ein gegenüber der Person bestehendes Bereitstellungsverbot oder ein
gegenüber dem Vermögen der Person geltenden Einfriergebot siehe die Ausführungen zu Artikel 1 § 1.

Zu Nummer 3
Zum Zwecke der Durchsetzung von Sanktionen kann die Bestellung von Stimmrechtstreuhändern erforderlich
werden, die die Stimmrechte einer EU-gelisteten Person wahrnehmen. Durch die Ergänzung in Satz 1 werden
auch gerichtlich bestellte Stimmrechtstreuhänder der Verschwiegenheitspflicht unterworfen. Im Rahmen ihres
Mandats gelangen sie in der Regel ebenso an vertrauenswürdige Informationen wie der bereits im Gesetz genannte
Personenkreis.
Durch den neuen Satz 2 wird die Verschwiegenheitspflicht für Sonderbeauftragte, Abwickler und
Stimmrechtstreuhänder zeitlich vorverlagert. Die Bestellung derartiger Personen ist regelmäßig im
Zusammenhang mit der Durchsetzung von Sanktionen erfo

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.336 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/4326, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 284.370–287.706 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 485413ac642a0bc7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP