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Artikel 3 · BT-Drs. 20/4326 · S. 64

Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes)
Zu Nummer 1
Mit dem neuen Absatz 5a wird die mit Verordnung (EU) 2022/1273 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Änderung
der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen ange-sichts von Handlungen, die die territoriale
Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl L 194 vom
21.7.2022, S. 1) geschaffene EU-weite Pflicht für gelistete Personen, ihre Vermögenswerte zu melden (Artikel 9
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                – 65 –                           Drucksache 20/4326


Abs. 2 Buchstabe a), strafbewehrt. Die neue EU-Meldepflicht bezieht sich auf das EU-Sanktionsregime gegen
Russland und geht insoweit der nationalen Meldepflicht nach § 10 SanktDG vor.
Handlungsort einer unterlassenen Meldung, einem echten Unterlassungsdelikt, ist neben dem Aufenthaltsort des
Unterlassungstäters auch der Vornahmeort, also der Ort, an dem der Täter hätte handeln müssen (vgl. z. B.
BVerfG (StV 2017, 236).
Für alle übrigen EU-Sanktionsregime bleibt es weiterhin dabei, dass Verstöße gegen die nationale Meldepflicht
nach § 23a AWG bzw. § 10 SanktDG-E gemäß § 18 Absatz 5a AWG bzw. § 16 SanktDG-E (bislang Absatz 5b)
strafbewehrt sind.

Zu Nummer 2
Die Neunummerierung der bisherigen Absätze 5a und 5b (Absatz 5a wird zu 5b) hat lediglich systematische
Gründe und keine inhaltlichen Auswirkungen.
Es handelt sich zudem um eine redaktionelle Anpassung aufgrund der Verschiebung der nationalen Meldepflicht
von § 23a AWG in § 10 SanktDG-E.

Zu Nummer 3
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung des Verweises.

Zu Nummer 4
Der Absatz 13 regelt einen Strafausschließungsgrund zu der neuen Strafvorschrift des Absatzes 5a.

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Herkunft

BT-Drs. 20/4326, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 229.215–230.962 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 485413ac642a0bc7….

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