Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 22 · BT-Drs. 20/4326 · S. 83
Zu Artikel 22 (Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen)
Zu Artikel 22 (Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen) Zu Nummer 1 Die Inhaltsübersicht wird aufgrund des neu eingefügten § 11a angepasst. Zu Nummer 2 Die Vorschrift ist § 24 des Außenwirtschaftsgesetzes nachgebildet und ergänzt jene Vorschrift für den Bereich der Kriegswaffenkontrolle. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass das Gesetz über die Kontrolle von Kriegs- waffen nicht nur Ausfuhrsachverhalte erfasst, sondern auch reine Inlandssachverhalte regelt, wie z. B. die Her- stellung oder die Inlandsbeförderung von Kriegswaffen. Zudem bestehen im Kriegswaffenkontrollrecht eine Reihe von Sonderzuständigkeiten für die Genehmigung, welche über den durch § 24 des Außenwirtschaftsgeset- zes zur Informationsübermittlung befugten Behördenkreis hinausgehen (siehe § 11 und § 14 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen und die dazu ergangene Rechtsverordnungen). § 11a ermöglicht auch für diese Behörden die Weitergabe relevanter Informationen. Aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Vermeidung von Drucksache 20/4326 – 84 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Doppelungen wird die bisherige § 24 Absatz 1 Nummer 2 des Außenwirtschaftsgesetzes gestrichen; die bisher durch jene Vorschrift geregelten Sachverhalte werden nunmehr durch § 11a und § 14 Absatz 6a geregelt. Die Zweckbindung entspricht weitgehend derjenigen des § 24 Absatz 1 des Außenwirtschaftsgesetzes und ergänzt diese um den für die Kriegswaffenkontrolle zentralen Zweck der Zuverlässigkeitsprüfung im kriegswaffenkon- trollrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Informationsübermittlung zum Zwecke der Zollabfertigung ist auch im Kriegswaffenbereich relevant, unter anderem im Hinblick auf Ein- und Durchfuhrfälle (siehe §
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.130 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/4326, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 312.119–315.249 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 485413ac642a0bc7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP