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Artikel 22 · BT-Drs. 20/4326 · S. 83

Zu Artikel 22 (Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen)

Zu Artikel 22 (Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen)
Zu Nummer 1
Die Inhaltsübersicht wird aufgrund des neu eingefügten § 11a angepasst.

Zu Nummer 2
Die Vorschrift ist § 24 des Außenwirtschaftsgesetzes nachgebildet und ergänzt jene Vorschrift für den Bereich
der Kriegswaffenkontrolle. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass das Gesetz über die Kontrolle von Kriegs-
waffen nicht nur Ausfuhrsachverhalte erfasst, sondern auch reine Inlandssachverhalte regelt, wie z. B. die Her-
stellung oder die Inlandsbeförderung von Kriegswaffen. Zudem bestehen im Kriegswaffenkontrollrecht eine
Reihe von Sonderzuständigkeiten für die Genehmigung, welche über den durch § 24 des Außenwirtschaftsgeset-
zes zur Informationsübermittlung befugten Behördenkreis hinausgehen (siehe § 11 und § 14 des Gesetzes über
die Kontrolle von Kriegswaffen und die dazu ergangene Rechtsverordnungen). § 11a ermöglicht auch für diese
Behörden die Weitergabe relevanter Informationen. Aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Vermeidung von
Drucksache 20/4326                                                       – 84 –                    Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode


Doppelungen wird die bisherige § 24 Absatz 1 Nummer 2 des Außenwirtschaftsgesetzes gestrichen; die bisher
durch jene Vorschrift geregelten Sachverhalte werden nunmehr durch § 11a und § 14 Absatz 6a geregelt.
Die Zweckbindung entspricht weitgehend derjenigen des § 24 Absatz 1 des Außenwirtschaftsgesetzes und ergänzt
diese um den für die Kriegswaffenkontrolle zentralen Zweck der Zuverlässigkeitsprüfung im kriegswaffenkon-
trollrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Informationsübermittlung zum Zwecke der Zollabfertigung ist auch
im Kriegswaffenbereich relevant, unter anderem im Hinblick auf Ein- und Durchfuhrfälle (siehe §

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.130 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/4326, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 312.119–315.249 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 485413ac642a0bc7….

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