Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 11 · BT-Drs. 20/4326 · S. 80

Zu Artikel 11 (Änderung des Börsengesetzes)

Zu Artikel 11 (Änderung des Börsengesetzes)
Zu Nummer 1
Die Änderung der Inhaltsübersicht ist eine Folgeanpassung zum neuen § 30.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                 – 81 –                          Drucksache 20/4326


Zu Nummer 2
Zur Begründung wird auf Abschnitt II (Wesentlicher Inhalt des Entwurfs) Nummer 11 im Allgemeinen Teil der
Begründung und auf die Begründung zu Artikel 5 Nummer 2 Absätze 2 bis 8 verwiesen. Die Verortung der
Fiktion und Regelfiktion im Börsengesetz erfolgt als Klarstellung in Bezug auf diejenigen Personen, deren
Zuverlässigkeit von der Börsenaufsichtsbehörde oder als eigene Aufgabe der Börse, beispielsweise durch ihren
Geschäftsleiter, oder den Börsenträger zu prüfen ist.

BT-Drs. 20/4326 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 20/4326, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 299.628–300.355 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 485413ac642a0bc7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP