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Artikel 5 · BT-Drs. 20/4225 · S. 11
Artikel 5: Änderung des BStatG
Artikel 5: Änderung des BStatG Die Änderung erfolgt aus Gründen der Normenklarheit. Drucksache 20/4225 – 12 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs In den §§ 1, 9 und 10 StatRegG wird das Merkmal „Zahl der Beschäftigten“ um den Zusatz „nach Arten der Beschäftigungsverhältnisse“ erweitert, damit die Datenübermittlungen auch die Zahl der geringfügig entlohnten Beschäftigten umfassen dürfen bzw. eine weitere Untergliederung entsprechend den fachlichen Erfordernissen erfolgen darf. In § 3b VwDVG wird die bereits bestehende Datenübermittlungspflicht der Deutschen Bundesbank erweitert, so dass diese nun die Wirtschaftsgruppen 64.1, 64.9 und 66.1 umfasst. In § 3c VwVDG wird eine Übermittlung durch Bundesbehörden von Daten zu bewilligten staatlichen finanzwirk- samen Förder- und Hilfsprogrammen von gesamtwirtschaftlicher Relevanz und Bedeutung an das Statistische Bundesamt zur statistischen Aufbereitung geregelt. In § 7 Absatz 2 UBRegG wird der Verweis auf die im Basisregister als Unternehmen geführten Einheiten korri- giert. Diese sind in § 3 Absatz 1 UBRegG aufgeführt. In § 3 Absatz 1a und § 4 Absatz 1a PreisStatG erfolgt eine Klarstellung, dass die Erhebung der Transaktionsdaten gleichfalls die Übermittlung von Absätzen (verkaufte Mengen) und Umsätzen einschließt; in § 7b Absatz 4 Preis- StatG wird klargestellt, welche Daten zu Zwecken der Revision angefordert werden dürfen. III. Alternativen Zu den Änderungen des StatRegG sind keine Alternativen ersichtlich. Bei Verzicht auf den Zusatz „nach Arten der Beschäftigungsverhältnisse“ werden die geringfügig entlohnten Beschäftigten nicht von der Übermittlung umfasst. Die statistischen Stellen der Kommunen könnten bei Verzicht auf den Zusatz nicht ihrer Aufgabe in der gewollten oder erforderli
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.802 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/4225, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 19.883–39.685 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert beba63acfe244c9c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP