Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 20/4225 · S. 19
Zu Artikel 2 (Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Diese Regelung fügt die Übermittlungsregelung in § 3c – neu – in die Systematik des Verwaltungsdatenverwen- dungsgesetzes ein. Zu Buchstabe b Mit dieser Regelung wird klargestellt, dass die nach § 3c – neu – übermittelten Daten auch zur Erstellung von Geschäftsstatistiken genutzt werden dürfen. Zu Nummer 2 § 3b VwDVG erweitert den Bereich, für den von der Deutschen Bundesbank Verwaltungsdaten an das Statistische Bundesamt übermittelt werden. Hintergrund ist, dass die Lieferverpflichtungen durch die Verordnung (EU) 2019/2152 ausgeweitet wurden. Davon ist auch der Wirtschaftsabschnitt Erbringung von Finanz- und Versiche- rungsdienstleistungen betroffen. Bislang waren hier nur für wenige Wirtschaftszweige Angaben zu liefern. Zur Erfüllung dieser Lieferverpflichtungen wurde unter anderem auf die bei der Deutschen Bundesbank vorliegenden Verwaltungsdaten zurückgegriffen. Damit konnte auf eine gesonderte statistische Erhebung in diesen Zweigen verzichtet werden. Dieses die Wirtschaft entlastende Vorgehen soll auf weitere Bereiche ausgedehnt werden, für die bei der Deut- schen Bundesbank Verwaltungsdaten vorliegen. Dies ist bei den Wirtschaftsgruppen 64.1 – Zentralbanken und Kreditinstitute –, 64.9 – Sonstige Finanzierungsinstitutionen – und 66.1 – Mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten – der Fall. Zur Erfüllung der Lieferverpflichtungen gegenüber der Europäischen Union bedarf es An- gaben für diesen erweiterten Bereich ab dem Berichtsjahr 2021. Die Statistischen Ämter der Länder benötigen diese Angaben, da sie im föderalen System der Bundesstatistiken wesentliche Arbeiten unter Nutzung dieser Daten vornehmen. Welche Daten im Einzelnen zu übermitteln sind, wird in den Nummern
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.262 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/4225, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 44.420–50.682 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert beba63acfe244c9c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP