Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 20/4217 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Atomgesetzes) Damit die Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 auch nach Ablauf des 31. Dezember 2022 Strom für den Strommarkt erzeugen können, verlängert der neu gefasste § 7 Absatz 1e die Berechtigungen zum Leistungsbetrieb dieser Anlagen längstens bis zum Ablauf des 15. April 2023. So wie bisher dürfen die Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 weiterhin ihre in Anlage 3 Spalte 2 aufgeführten Elektrizitätsmengen – unter Berücksichtigung durch Übertragung zusätzlich erworbener Elektrizitätsmengen oder nach Übertragung verbleibender Elektrizitätsmengen – erzeugen, jedoch nicht länger als bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022. Sobald die Elektrizitätsmengen erzeugt worden sind, jedoch spätes- tens mit Ablauf des 31. Dezember 2022, kann der Leistungsbetrieb unabhängig von den in Anlage 3 Spalte ge- nannten oder nach Übertragung verbleibender Elektrizitätsmengen bis längstens zum Ablauf des 15. April 2023 erfolgen. Für den weiteren Leistungsbetrieb der Anlagen sind nur die in der jeweiligen Anlage noch vorhandenen Brenn- elemente zu nutzen. Damit ist klargestellt, dass der Einsatz neuer Brennelemente nicht zulässig ist. Diese Klar- stellung macht die in die Abwägung mit den Risiken der Kernkraftnutzung eingeflossene Tatsache deutlich, dass bei Verwendung vorhandener Brennelemente keine zusätzlichen hochradioaktiven Abfälle entstehen. Da Kernenergie weiterhin eine Hochrisikotechnologie ist, ist eine besonders sorgfältige und zielgenaue Ausge- staltung geboten, nicht zuletzt um dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 GG) und dem Artikel 20a des Grundgesetzes Rechnung zu tragen. Die Risiken, die die Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung insbesondere für das Leben und die körperlich
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.735 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 20/4217 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 20/4217, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 20.301–27.036 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 3514edf058c67f71….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP