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Artikel 31 · BT-Drs. 20/3900 · S. 125

Zu Artikel 31 (Änderung der Renten Service Verordnung)

Zu Artikel 31 (Änderung der Renten Service Verordnung)
§ 34 Absatz 1 RentSV sieht vor, dass die Sozialversicherungsträger dem Renten Service als Auslagen die Inan-
spruchnahme von Dienstleistungen Dritter im Rahmen des Erforderlichen erstatten. Gemäß Ziffer 2 zählen hierzu
auch Entgelte an andere Geschäftsbereiche der Deutschen Post AG für die Versendung von Anpassungsmittei-
lungen und Vordrucken von Lebensbescheinigungen, die nicht im Zusammenhang mit einer Anpassung eingeholt
werden können. Der Renten Service wird in enger Abstimmung mit den Sozialversicherungsträgern im Laufe des
Jahres 2022 den Weg der Digitalisierung weiter ausbauen.
Hierbei soll der Versand von Rentenanpassungsmitteilungen per De-Mail und der Nachweis zum Weiterbezug
der Rentenzahlung (Lebensbescheinigung) per digitalem Lebensnachweis gestartet werden. Bei beiden Verfahren
ist ein physischer Versand der Rentenanpassungsmitteilung beziehungsweise ein physischer Rückversand der Le-
bensbescheinigung nicht mehr erforderlich. Hierdurch können Kosten für die Versendung von Schreiben und
insbesondere Personalkosten für die Prüfung der physischen Lebensbescheinigungen auf Grund einer höheren
Drucksache 20/3900                                  – 126 –             Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode


Automatisierung eingespart werden. Für Rentenberechtigte ergibt sich eine Entlastung, da eine Bestätigung eines
physischen Lebensnachweises durch lokale Behörden im jeweiligen Wohnsitzland derzeit mit Fahrtkosten, Rück-
sendekosten sowie teilweise lokal notwendigen Gebühren verbunden ist. Durch das neue digitale Verfahren kön-
nen die vorgenannten Kosten entfallen. Übermittlungs- und Erfassungsfehler reduzieren sich signifikant.
Allerdings sind mit diesen digitalen Verfahren auch Kosten, beziehungsweise A

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.714 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3900, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 448.448–451.162 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b28cb42c5399db0e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP