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Artikel 29 · BT-Drs. 20/3900 · S. 124

Zu Artikel 29 (Änderung der Beitragsverfahrensverordnung)

Zu Artikel 29 (Änderung der Beitragsverfahrensverordnung)
Zu Nummer 1 (§ 3)
Folgeregelung zu Artikel 1 Nummer 14 (§ 28f Absatz 4 SGB IV).

Zu Nummer 2 (§ 5)
Folgeregelung zu Artikel 1 Nummer 14 (§ 28f Absatz 4 SGB IV).
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode              – 125 –                         Drucksache 20/3900


Zu Nummer 3 (§ 8)
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Die Dokumentation, an wen der Auftraggeber eine Kopie der gutachterlichen Stellungnahme gegeben hat, ist
notwendig, um bei der Betriebsprüfung erkennen zu können, welche Auftragnehmer von den Vertrauensschutz-
regelungen des § 7a Absatz 4c SGB IV umfasst sind beziehungsweise sein können.

Zu Doppelbuchstabe bb
Da es nur für den Zweck der Prüfung nach § 166 Absatz 2 SGB VII ein Datenaustauschverfahren gibt, das alle
notwendigen Daten für die Prüfung der Rentenversicherung im Auftrag der Unfallversicherung enthält, sollten
keine weiteren Datenquellen für die Prüfung benötigt werden. Für die Qualitätssicherung der Umrechnung der
Betriebsprüfungsergebnisse bei den Unfallversicherungsträgern ist entscheidend, dass die Prüfer der Rentenver-
sicherung als Prüfgrundlage die von den Unfallversicherungsträgern im Datenaustausch übermittelten Angaben,
beispielsweise die Lohnsummen und gültigen Gefahrtarifstellen verwenden. Werden andere Datenquellen als
Prüfgrundlage verwendet, so ist dies für den Unfallversicherungsträger nicht ersichtlich, was zum Risiko einer
fehlerhaften Umrechnung führt.

Zu Doppelbuchstabe cc
Mit der Änderung erfolgt die Aufnahme der A1-Bescheiningungen in das Meldeverfahren.

Zu Doppelbuchstabe dd
Durch die Regelungen soll den Erfordernissen zur Hinterlegung elektronischer Unterlagen besser Rechnung ge-
tragen werden.

Zu Buchstabe b
Mit der Regelung erfolgt eine Klarstellung auf Grund

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 1.992 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3900, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 445.831–447.823 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b28cb42c5399db0e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP