Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 13 · BT-Drs. 20/3900 · S. 114
Zu Artikel 13 (Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte)
Zu Artikel 13 (Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte) Zu Nummer 1 (§ 1) Beseitigung eines Redaktionsversehens. Zu Nummer 2 (§ 2) Mit der Änderung wird ein Gleichklang mit den Versicherungskonkurrenzregelungen im SGB V und KVLG 1989 hergestellt. Die Krankenversicherungspflicht wegen hauptberuflicher selbständiger Tätigkeit für Personen, die die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 oder 2a SGB V erfüllen, ist bisher im SGB V und KVLG 1989 unterschiedlich geregelt. Während im SGB V nach § 5 Absatz 5 SGB V für diesen Personenkreis kein Versicherungsausschluss gilt, sind nach der bisherigen Konkurrenzregelung des § 2 Absatz 4a Satz 1 Personen, die die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 oder 2a SGB V erfüllen und deshalb nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 in der Krankenversicherung der Landwirte versiche- rungspflichtig wären nicht versicherungspflichtig, wenn sie außerhalb der Land- und Forstwirtschaft hauptberuf- lich selbständig erwerbstätig sind. Da auf Grund der Leistungsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosen- geld und Arbeitslosengeld II für eine hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit ohnehin kein Raum bleibt, ist der Verweis auf Absatz 1 Nummer 6 entbehrlich. Zu Nummer 3 (§ 3) Beseitigung eines Redaktionsversehens. Zu Nummer 4 (§ 26) Beseitigung eines Redaktionsversehens. Auch für die landwirtschaftliche Krankenkasse besteht wie für alle an- deren Krankenkassen die Möglichkeit, Arbeitsgemeinschaften zur Wahrnehmung der in § 94 Absatz 1a Satz 1 SGB X genannten Aufgaben zu bilden. Mit der Aufnahme des Verweises auf § 219 SGB V wird für die landwirt- schaftliche Krankenkasse die dafür notwendige Rechtsgrundlage geschaffen. Zu Nummer 5 (§ 51) Es handelt si
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.158 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 20/3900 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 20/3900, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 407.264–409.422 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b28cb42c5399db0e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP