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Artikel 13 · BT-Drs. 20/3900 · S. 114

Zu Artikel 13 (Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte)

Zu Artikel 13 (Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte)
Zu Nummer 1 (§ 1)
Beseitigung eines Redaktionsversehens.

Zu Nummer 2 (§ 2)
Mit der Änderung wird ein Gleichklang mit den Versicherungskonkurrenzregelungen im SGB V und KVLG 1989
hergestellt. Die Krankenversicherungspflicht wegen hauptberuflicher selbständiger Tätigkeit für Personen, die die
Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 oder 2a SGB V erfüllen, ist bisher
im SGB V und KVLG 1989 unterschiedlich geregelt. Während im SGB V nach § 5 Absatz 5 SGB V für diesen
Personenkreis kein Versicherungsausschluss gilt, sind nach der bisherigen Konkurrenzregelung des § 2 Absatz 4a
Satz 1 Personen, die die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 oder 2a
SGB V erfüllen und deshalb nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 in der Krankenversicherung der Landwirte versiche-
rungspflichtig wären nicht versicherungspflichtig, wenn sie außerhalb der Land- und Forstwirtschaft hauptberuf-
lich selbständig erwerbstätig sind. Da auf Grund der Leistungsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosen-
geld und Arbeitslosengeld II für eine hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit ohnehin kein Raum bleibt, ist
der Verweis auf Absatz 1 Nummer 6 entbehrlich.

Zu Nummer 3 (§ 3)
Beseitigung eines Redaktionsversehens.

Zu Nummer 4 (§ 26)
Beseitigung eines Redaktionsversehens. Auch für die landwirtschaftliche Krankenkasse besteht wie für alle an-
deren Krankenkassen die Möglichkeit, Arbeitsgemeinschaften zur Wahrnehmung der in § 94 Absatz 1a Satz 1
SGB X genannten Aufgaben zu bilden. Mit der Aufnahme des Verweises auf § 219 SGB V wird für die landwirt-
schaftliche Krankenkasse die dafür notwendige Rechtsgrundlage geschaffen.

Zu Nummer 5 (§ 51)
Es handelt si

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.158 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3900, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 407.264–409.422 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b28cb42c5399db0e….

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