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Artikel 5 · BT-Drs. 20/3938 · S. 24

Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte)

Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte)
Zu Nummer 1
Anpassung der Inhaltsübersicht an die Änderungen durch dieses Gesetz.

Zu Nummer 2
Die Regelung enthält die für die Landwirtschaftliche Alterskasse notwendigen datenschutz-rechtlichen Grundla­
gen zur Verarbeitung von Sozialdaten, soweit dies zur Aufgabenerfüllung nach dem Gesetz zur Zahlung einer
Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner erforderlich ist. Sie entspricht der Regelung des neuen
§ 274b SGB VI-E.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3938, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 77.797–78.309 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 13d80b735e5a96fd….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP