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Artikel 1 · BT-Drs. 20/3936 · S. 73

Zu Artikel 1 (Änderung des Wohngeldgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Wohngeldgesetzes)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Zu Buchstabe a
Die Änderung der Inhaltsübersicht folgt aus der geänderten Überschrift des § 12 WoGG.

Zu Buchstabe b
Die Änderung der Inhaltsübersicht folgt aus der Einfügung des neuen § 26a WoGG.

Zu Buchstabe c
Die Änderung der Inhaltsübersicht folgt aus der Einfügung des neuen § 42 d WoGG.

Zu Nummer 2
Es handelt sich um eine Folgeänderung aufgrund der Einfügung der Klimakomponente in § 12 Absatz 7.

Zu Nummer 3
Es handelt sich um eine Folgeänderung aufgrund der Einfügung der Klimakomponente in § 12 Absatz 7.
Drucksache 20/3936                                  – 74 –             Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode



Zu Nummer 4 (Änderung des § 11 WoGG)
Zu Buchstabe a
Flankierend zur Entlastung bei den Heizkosten im Kontext der CO2-Bepreisung nach § 12 Absatz 6 WoGG soll
im Hinblick auf die Steigerungen bei den Energiepreisen eine dauerhafte Unterstützung für Wohngeldhaushalte
vorgesehen werden, um diese bei den Heizkosten zu entlasten. Die zu berücksichtigende Miete soll künftig um
eine dauerhafte Heizkostenkomponente ergänzt werden. Das heißt, zunächst wird – wie bisher – die (Bruttokalt-
)Miete oder Belastung nach den §§ 9 und 10 WoGG berechnet. Etwaige Mietanteile nach § 11 Absatz 2 und 3
WoGG sind abzuziehen. Soweit erforderlich, ist der so ermittelte Betrag durch die Höchstbeträge nach § 12 Ab-
satz 1 und die Klimakomponente zu begrenzen. Im Fall des § 11 Absatz 3 Satz 2 WoGG ist lediglich der dort
festgelegte Anteil des Höchstbetrages nach § 12 Absatz 1 WoGG zu berücksichtigen. Entsprechend soll erst im
letzten Schritt eine dauerhafte Heizkostenkomponente hinzugerechnet werden, gegebenenfalls nur ein anteiliger
Betrag (vergleiche § 11 Absatz 3 Satz 2 WoGG). Die dauerhaf

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 33.776 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3936, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 162.601–196.377 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 4d4fc57454934dcc….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP