Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 20/3876 · S. 71
Zu Artikel 6 (Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung)
Zu Artikel 6 (Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung) Es handelt sich um unmittelbare und zwingende Folgeänderungen zu Anpassungen der gesetzlichen Regelungen zum Krankenhauszukunftsfonds. Sie sind aus Gründen der einheitlichen Rechtsanwendung, die aufgrund des be- reits fortgeschrittenen Förderverfahrens des Krankenhauszukunftsfonds und dessen Umsetzung durch die Kran- kenhäuser geboten ist, kurzfristig erforderlich. Der erforderliche Sachzusammenhang zwischen den Änderungen der Verordnung sowie dem Gesetz besteht darin, dass die Änderungen im KHG zur Verwendung nicht ausge- schöpfter Fördermittel und zur Präzisierung der Verwendung der für die Verbesserung der IT-Sicherheit gewähr- ten Fördermittel in die entsprechenden Regelungen der KHSFV übertragen werden. Drucksache 20/3876 – 72 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine Rechtsbereinigung des offenkundigen Fehlverweises auf den mittlerweile aufgehobenen § 291d SGB V, der zwischenzeitlich in den § 371 SGB V überführt wurde. Materiell-rechtliche Änderungen er- geben sich hierdurch nicht. Die Änderung steht im Zusammenhang mit der Regelung in § 14a Absatz 5 KHG (Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa), wonach insbesondere Anpassungen an den Fördervo- raussetzungen nach dem Krankenhauszukunftsfonds vorgenommen werden. Die Änderung des § 19, welcher die förderungsfähigen Vorhaben des Krankenhauszukunftsfonds beinhaltet, nimmt gleichsam Bezug auf den Sachbe- reich der Förderung. Eine einheitliche Änderung im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren ist aus Gründen der Einheitlichkeit sowie der Normenklarheit, welche im Falle der Weitergeltung des Fehlverweises nicht sicherge- stellt werden könnte, zwingend geboten. Zu Nu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.333 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/3876, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 282.660–287.993 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert f69ba282c90c1eba….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP