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Artikel 4 · BT-Drs. 20/3876 · S. 66

Zu Artikel 4 (Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Einfügung von § 17b Absatz 3a (Nummer 4 Buchstabe b).

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa und zu Doppelbuchstabe bb
Die laufende Verwaltung des Krankenhauszukunftsfonds hat gezeigt, dass die ursprünglich Im Gesetzgebungs-
verfahren zum Krankenhauszukunftsgesetz veranschlagten Aufwendungen für das BAS in Höhe von rund 2,6
Millionen Euro möglicherweise nicht auskömmlich sind. Hierbei zu berücksichtigen ist insbesondere, dass die
Länder insgesamt mehr als 6 000 Anträge auf Förderung beim BAS gestellt haben, sodass die Anzahl der gestell-
ten Anträge mehr als dreimal so hoch ist wie ursprünglich angenommen. Vor diesem Hintergrund bekommt das
BAS die Möglichkeit, die nicht für die Förderung verbrauchten Fördermittel zur Deckung seiner Aufwendungen
zu verwenden, ehe sie an den Bund zurückgeführt werden. Daneben kann das BAS ohnehin die das Mittel, die
bei den Gesamtaufwendungen der Verwaltung nicht ausgeschöpft werden, zur Deckung seiner Verwaltungsauf-
wendungen verwenden. Darüber hinaus wird vor dem Hintergrund, dass die Bewilligung der Förderanträge sowie
die Vorhabenbegleitung durch das BAS aufgrund des Antragsvolumens deutlich aufwendiger ist als vorgesehen
und dem BAS hierdurch für die Verwaltung der Mittel und für die Durchführung der Förderung voraussichtlich
weit über das Jahr 2023 hinaus notwendige Aufwendungen entstehen werden, der Zeitpunkt, bis zu dem das BAS
die nicht durch die Länder ausgeschöpften oder durch das BAS für andere Aufgaben verwendeten Mittel an den
Bund spätestens zurückzuführen hat, um zwei Jahre auf Ende 2025 verschoben. Diesbezüglich wird eine halb-
jährliche Berichtspflicht des BAS gegenüber dem BMG, beginnend zum 31

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 18.706 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3876, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 255.879–274.585 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert f69ba282c90c1eba….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP