Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 9 · BT-Drs. 20/3879 · S. 108

Zu Artikel 9 (Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes)

Zu Artikel 9 (Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes)
Zu Nummer 1
Inhaltsübersicht
Die Inhaltsübersicht wird redaktionell an die Aufhebung des § 23 UStG angepasst.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
§ 4 Nummer 1 Buchstabe b Satz 1
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aus der Aufhebung des Satzes 2.
Zu Doppelbuchstabe bb
§ 4 Nummer 1 Buchstabe b Satz 2 – aufgehoben –
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher
Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) wurden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für
das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung in § 6a Absatz 1 Satz 1 UStG sowie für deren Steuerfrei-
heit in § 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG geändert.
Durch die Streichung von § 4 Nummer 1 Buchstabe b Satz 2 UStG wird klargestellt, dass die Voraussetzungen
für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung unabhängig von der in § 18a Absatz 10
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 109 – Drucksache 20/3879
UStG enthaltenen Frist gelten. Diese ist allein für Zwecke der Durchführung eines ordnungsgemäßen innerge-
meinschaftlichen Kontrollverfahrens sowie eines etwaigen Bußgeldverfahrens (§ 26a Absatz 1 Nummer 5 UStG)
maßgebend. Die Verpflichtung zur Abgabe einer richtigen und vollständigen Zusammenfassenden Meldung (ZM)
als Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung für die ausgeführten innergemeinschaftlichen Liefe-
rungen besteht hingegen auch über die in § 18a Absatz 10 UStG genannte Frist hinaus.
Gibt der Unternehmer innerhalb der Festsetzungsfrist eine korrigierte ZM oder eine erstmalige ZM für den be-
treffenden Meldezeitraum vollständig und richtig ab, lebt die Steuerbefreiung bei Vorliegen der übrigen Voraus-
setzungen 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.112 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 20/3879 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 20/3879, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 332.048–344.160 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 02148bcdd3325d0c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP