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Artikel 9 · BT-Drs. 20/3879 · S. 108
Zu Artikel 9 (Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes)
Zu Artikel 9 (Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht Die Inhaltsübersicht wird redaktionell an die Aufhebung des § 23 UStG angepasst. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa § 4 Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aus der Aufhebung des Satzes 2. Zu Doppelbuchstabe bb § 4 Nummer 1 Buchstabe b Satz 2 – aufgehoben – Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) wurden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung in § 6a Absatz 1 Satz 1 UStG sowie für deren Steuerfrei- heit in § 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG geändert. Durch die Streichung von § 4 Nummer 1 Buchstabe b Satz 2 UStG wird klargestellt, dass die Voraussetzungen für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung unabhängig von der in § 18a Absatz 10 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 109 – Drucksache 20/3879 UStG enthaltenen Frist gelten. Diese ist allein für Zwecke der Durchführung eines ordnungsgemäßen innerge- meinschaftlichen Kontrollverfahrens sowie eines etwaigen Bußgeldverfahrens (§ 26a Absatz 1 Nummer 5 UStG) maßgebend. Die Verpflichtung zur Abgabe einer richtigen und vollständigen Zusammenfassenden Meldung (ZM) als Voraussetzung für die Gewährung der Steuerbefreiung für die ausgeführten innergemeinschaftlichen Liefe- rungen besteht hingegen auch über die in § 18a Absatz 10 UStG genannte Frist hinaus. Gibt der Unternehmer innerhalb der Festsetzungsfrist eine korrigierte ZM oder eine erstmalige ZM für den be- treffenden Meldezeitraum vollständig und richtig ab, lebt die Steuerbefreiung bei Vorliegen der übrigen Voraus- setzungen
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.112 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/3879, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 332.048–344.160 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 02148bcdd3325d0c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP