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Artikel 23 · BT-Drs. 20/3879 · S. 143
Zu Artikel 23 (Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes)
Zu Artikel 23 (Weitere Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes) § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 Satz 6 bis 8 und 10 – aufgehoben – Die Landesregierungen bzw. die zuständigen obersten Landesbehörden waren ermächtigt, durch Rechtsverord- nung Landesfamilienkassenkassen zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Familienkasse nach § 72 Absatz 1 EStG einzurichten. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfolgt zukünftig allein durch die Familienkassen der Drucksache 20/3879 – 144 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Bundesagentur für Arbeit, die dem Bundeszentralamt für Steuern zur Durchführung des Familienleistungsaus- gleichs ihre Dienststellen zur Verfügung stellt. Eine Ermächtigung zur Einrichtung von Landesfamilienkassen ist somit nicht mehr vorgesehen. Durch das Gesetz zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Be- reich des Bundes vom 8. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2835) wurde in § 72 Absatz 1 und 7 EStG die Vergabe von Familienkassenschlüsseln eingeführt. Das als Familienkassenschlüssel bezeichnete Identifikationsmerkmal dient der Authentifizierung und Registrierung der Familienkassen des öffentlichen Dienstes beim Bundeszentralamt für Steuern. Dadurch wurde sichergestellt, dass keine unbefugte Stelle Zugriff auf die beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 139b der Abgabenordnung gespeicherten Daten hat und Absetzungen bei der Lohnsteuer-Anmel- dung vornimmt. Durch die Regelung in § 5 Absatz 1 Nummer 11 Satz 10 FVG gilt die Vergabe eines Familien- kassenschlüssels auch für die Bundesagentur für Arbeit. Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit erhiel- ten einen gemeinsamen Familienkassenschlüssel. Ab 1. Januar 2024 erfolgt die Bearbeitung von Kindergeldan- gelegenheiten allein durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.078 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/3879, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 456.669–458.747 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 02148bcdd3325d0c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP