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Artikel 11 · BT-Drs. 20/3879 · S. 114

Zu Artikel 11 (Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung)

Zu Artikel 11 (Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung)
Zu Nummer 1
Inhaltsübersicht
Die Inhaltsübersicht wird redaktionell an die Aufhebung der §§ 69 und 70 sowie der (zu den §§ 69 und 70 UStDV)
angepasst.
Zu Nummer 2
§ 24 Absatz 1 Satz 1
Der Antrag auf Steuervergütung nach § 4a UStG ist bisher ausschließlich in Papierform abzugeben.
Nach dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG)
vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138) sind Bund und Länder verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezem-
ber 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Mit der Gesetzesän-
derung wird diese Verpflichtung umgesetzt.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 115 – Drucksache 20/3879
Die Änderung zur Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen in § 24 Absatz 1
Satz 1 UStDV setzt zudem eine Empfehlung des Bundesrechnungshofes zur Umsetzung eines elektronischen An-
tragsverfahrens um. Damit soll eine Verbesserung des Verwaltungsvollzugs erreicht werden.
Zu Nummer 3
§§ 69 und 70 und Anlage (zu den §§ 69 und 70 UStDV) – aufgehoben –
Basierend auf der Ermächtigungsgrundlage in § 23 UStG wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1968 in §§ 69 und
70 UStDV für bestimmte Berufs- und Gewerbezweige zur Berechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge zur
Vereinfachung der Besteuerung bestimmter Unternehmer allgemeine Durchschnittssätze für die abziehbaren Vor-
steuerbeträge gebildet, die die zu entrichtende Steuer oder die Grundlagen ihrer Berechnung festlegen. Danach
können kleinere nicht buchführungspflichtige Unternehmen – abweichend von den allgemeinen Anforderungen
an den Vorsteuerabzug – einen festgesetzten Prozentsatz ihres Umsatzes als Vorsteuerbetrag abziehen.
Mit Blick auf 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.162 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3879, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 354.781–356.943 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 02148bcdd3325d0c….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP