Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 11 · BT-Drs. 20/3879 · S. 114
Zu Artikel 11 (Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung)
Zu Artikel 11 (Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) Zu Nummer 1 Inhaltsübersicht Die Inhaltsübersicht wird redaktionell an die Aufhebung der §§ 69 und 70 sowie der (zu den §§ 69 und 70 UStDV) angepasst. Zu Nummer 2 § 24 Absatz 1 Satz 1 Der Antrag auf Steuervergütung nach § 4a UStG ist bisher ausschließlich in Papierform abzugeben. Nach dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138) sind Bund und Länder verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezem- ber 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Mit der Gesetzesän- derung wird diese Verpflichtung umgesetzt. Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 115 – Drucksache 20/3879 Die Änderung zur Antragsfrist für die Steuervergütung und Nachweis der Voraussetzungen in § 24 Absatz 1 Satz 1 UStDV setzt zudem eine Empfehlung des Bundesrechnungshofes zur Umsetzung eines elektronischen An- tragsverfahrens um. Damit soll eine Verbesserung des Verwaltungsvollzugs erreicht werden. Zu Nummer 3 §§ 69 und 70 und Anlage (zu den §§ 69 und 70 UStDV) – aufgehoben – Basierend auf der Ermächtigungsgrundlage in § 23 UStG wurden mit Wirkung vom 1. Januar 1968 in §§ 69 und 70 UStDV für bestimmte Berufs- und Gewerbezweige zur Berechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge zur Vereinfachung der Besteuerung bestimmter Unternehmer allgemeine Durchschnittssätze für die abziehbaren Vor- steuerbeträge gebildet, die die zu entrichtende Steuer oder die Grundlagen ihrer Berechnung festlegen. Danach können kleinere nicht buchführungspflichtige Unternehmen – abweichend von den allgemeinen Anforderungen an den Vorsteuerabzug – einen festgesetzten Prozentsatz ihres Umsatzes als Vorsteuerbetrag abziehen. Mit Blick auf
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.162 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 20/3879 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 20/3879, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 354.781–356.943 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 02148bcdd3325d0c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP