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Artikel 1 · BT-Drs. 20/3877 · S. 18

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Durch die Änderung in Nummer 1 wird die Inhaltsübersicht geändert und an die aus den Nummern 2 und 3 fol-
genden Änderungen angepasst. Dies betrifft die Einfügung des neuen § 5c zum Verfahren bei aufgrund einer
übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behand-
lungskapazitäten in den 2. Abschnitt.
Zu Nummer 2
Mit der Änderung in Nummer 2 wird die Überschrift des 2. Abschnitts neu gefasst und an die aus Nummer 3
folgende Ergänzung des IfSG um den neuen § 5c zum Verfahren bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht
ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten angepasst.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 19 – Drucksache 20/3877
Zu Nummer 3
Durch die Änderung in Nummer 3 wird nach § 5b ein neuer § 5c eingefügt, der das Zuteilungskriterium und das
Verfahren bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen inten-
sivmedizinischen Behandlungskapazitäten normiert.
Der Begriff der übertragbaren Krankheit ist in § 2 Nummer 3 IfSG definiert. Eine übertragbare Krankheit ist
danach eine durch Krankheitserreger oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Men-
schen übertragen werden, verursachte Krankheit.
Das mit einer übertragbaren Krankheit einhergehende Infektionsgeschehen muss eine Verknappung der überle-
benswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten verursachen. Eine alleinige Ursächlichkeit der
übertragbaren Krankheit für die Verknappung der überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapa-
zitäten ist nicht erforderlich.
Eine Zuteilungsentscheidung scheidet aus, wenn betroffene Patientinnen oder Patienten regional oder überregio-
nal verlegt und intensiv

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 37.731 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3877, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 46.352–84.083 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert 615eec9223f227f8….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP