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Artikel 2 · BT-Drs. 20/3821 · S. 9

Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Das Gesetz tritt am 31. Dezember 2022 in Kraft.
Drucksache 20/3821                                    – 10 –             Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode



Anlage 2




Stellungnahme des Bundesrates


Der Bundesrat hat in seiner 1024. Sitzung am 16. September 2022 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß
Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:


1.   Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c (Anlage 1 Nummer 1, 4 und 5 ElektroG)
     In Artikel 1 Nummer 2 sind die Buchstaben a bis c zu streichen.

     Begründung:
     Aus fachlicher und vollzugstechnischer Sicht ist die derzeitige Auflistung von Boilern und Warmwasser-
     speichern in der Kategorie „1. Wärmeüberträger“ der Anlage 1 des ElektroG nicht als fehlerhaft bzw. nach-
     teilig anzusehen.
     Nicht nur im Kältemittelkreislauf und in der Isolationsschicht von Kühlgeräten können FCKW, HFCKW,
     HFKW oder KW-haltige Kälte- und/oder Treibmittel enthalten sein, sondern ebenso in der Isolationsschicht
     von Boilern und Warmwasserspeichern. Dies wird im Besonderen Teil der Begründung zum Gesetzesent-
     wurf bei den Erläuterungen zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a auch erwähnt, jedoch ist der Verweis auf
     § 3 Absatz 2 Nummer 6 EAG-BehandV nicht nachvollziehbar. § 3 Absatz 2 Nummer 6 schreibt die Entfer-
     nung der dort genannten Treibmittel (FCKW, HFCKW, HFKW oder KW) erst nach einer mechanischen
     Zerkleinerung der Altgeräte vor. Eine Entfernung der Treibmittel nach einer mechanischen Zerkleinerung
     ist aber nur in auf die Behandlung von Wärmeüberträgern spezialisierten Erstbehandlungsanlagen (Kühlge-
     räte-Behandlungsanlagen) möglich; die Erstbehandlungsanlagen für Geräte der Kategorien 4 und 5 verfügen
     dagegen in der Rege

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.538 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3821, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 16.783–24.321 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 5b1153250954ac48….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP