Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 20/3717 · S. 48
Zu Artikel 2 (Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes) In § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden in einem Katalog die Aufenthaltser- laubnisse aufgelistet (§§ 16, 17, 17a, 20, 22, 23 Absatz 1, §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 AufenthG), die im Grund- satz nur für vorübergehende Aufenthaltszwecke erteilt und deshalb für eine Einbürgerung nicht als ausreichend angesehen werden. Diese Auflistung ist durch den neuen § 104c AufenthG-E zu ergänzen, da es sich bei dem Chancen-Aufenthaltsrecht um eine einmalige Sonderregelung ohne Verlängerungsmöglichkeit handelt.
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Herkunft
BT-Drs. 20/3717, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 161.938–162.531 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert ccd55ee6df49eb75….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP