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Artikel 3 · BT-Drs. 20/3708 · S. 32

Zu Artikel 3 (Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 3 (Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch)
§ 72a SGB VIII regelt den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen in der Kinder- und Jugend-
hilfe. Damit wird in besonderer Weise dem Kinder- und Jugendschutz vor sexualisierter Gewalt Rechnung getra-
gen. Um den Zweck zu erfüllen, sieht die Vorschrift unter anderem die regelmäßige Vorlage eines erweiterten
Führungszeugnisses nach § 30a BZRG vor. § 72a Absatz 5 Satz 1 SGB VIII enthält eine bereichsspezifische Re-
gelung, die dem Datenschutz im Interesse der betroffenen Personen Rechnung trägt. Sie bestimmt, welche Daten
aus einem erweiterten Führungszeugnis von der empfangenden Stelle erhoben und gespeichert werden dürfen.
Hinsichtlich der im erweiterten Führungszeugnis enthaltenen Eintragungen beschränkt diese Vorschrift die Erhe-
bungs- und Speicherbefugnis bisher auf die Katalogstraftaten nach § 72a Absatz 1 Satz 1 SGB VIII. Diese Rege-
lung kann damit als eine zu weit gehende Einschränkung der Verwertbarkeit von Eintragungen im erweiterten
Führungszeugnis verstanden werden. Denn erweiterte Führungszeugnisse enthalten nicht nur die Katalogstrafta-
ten nach § 72a Absatz 1 Satz 1 SGB VIII, sondern auch alle Eintragungen, die in ein einfaches Führungszeugnis
aufgenommen werden. Dies können unter anderem Vermögens-, Gewalt- und Betäubungsmitteldelikte sowie an-
dere schwere Straftaten wie Mord und Totschlag sein. Diese Eintragungen sind je nach konkreter Verwendung
und den konkreten Umständen des Einzelfalls ebenso geeignet, ernsthafte Zweifel an der Eignung einer Person
für eine Tätigkeit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu begründen. Daher soll durch eine Einfügung
klargestellt werden, dass neben den Katalogstraftaten nach § 72a Absatz 1 Satz 1 SGB VIII grundsätzlich auch
alle Eintragunge

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.597 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3708, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 113.042–115.639 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b946dfc262e0dae3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP