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Artikel 5 · BT-Drs. 20/3497 · S. 47

Zu Artikel 5 (Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes )

Zu Artikel 5 (Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes )
Zu Nummer 1
Die Änderung dient der Klarstellung, dass sämtliche in den Bundesländern nach Landesrecht bestimmten Lei­
tungsverläufe zu beachten sind, unabhängig von den im jeweiligen Landesrecht verwendeten Begrifflichkeiten.

Zu Nummer 2
Bei Vorhaben 99 werden die „A2“- und in der Folge auch die „G“-Kennzeichnung aufgehoben. Das Vorhaben
fällt dadurch in die Zuständigkeit der zuständigen Behörden des Landes Baden-Württemberg. Dies erleichtert eine
Drucksache 20/3497                                   – 48 –             Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode


koordinierte Planung mit weiteren in der Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg liegenden Vorhaben und
dient damit der Verfahrensbeschleunigung.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3497, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 177.051–177.822 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 0a884c7eae048f17….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP