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Artikel 3 · BT-Drs. 20/3496 · S. 26

Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes)

Zu Artikel 3 (Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes)
Zu Nummer 1
§ 32 Absatz 6 Satz 1
Der im Herbst 2022 zu erwartende 14. Existenzminimumbericht wird den für die Freistellung des Existenzmini-
mums verfassungsrechtlich notwendigen Erhöhungsbedarf für das Jahr 2024 beim Kinderfreibetrag aufzeigen. In
Höhe der voraussichtlichen Vorgaben dieses Berichts wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil von 2 880
Euro um 114 Euro auf 2 994 Euro erhöht. Der ab dem Veranlagungszeitraum 2024 für ein Kind insgesamt zu
berücksichtigende Kinderfreibetrag wird somit von 5 760 Euro um 228 Euro auf 5 988 Euro erhöht. Zusammen
mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (2 928 Euro) ergibt sich eine
Anhebung des zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Betrags von insgesamt 8 688
Euro um 228 Euro auf insgesamt 8 916 Euro.
Zu Nummer 2
§ 32a Absatz 1
Mit der Neufassung des § 32a Absatz 1 EStG wird der ab dem Veranlagungszeitraum 2024 geltende Einkommen-
steuertarif normiert. Dabei wird der steuerliche Grundfreibetrag entsprechend der voraussichtlichen Ergebnisse
des 14. Existenzminimumberichts erhöht. Zudem werden die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs 2024
– mit Ausnahme des Eckwerts der sog. „Reichensteuer“ – entsprechend den voraussichtlichen Ergebnissen des
5. Steuerprogressionsberichts nach rechts verschoben. Dadurch wird die Freistellung des Existenzminimums si-
chergestellt und trotz steigender Inflation eine lediglich progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung ver-
hindert.
Zu Nummer 3
§ 39b Absatz 2 Satz 7 zweiter Halbsatz
Durch die Regelung in § 39b Absatz 2 Satz 7 zweiter Halbsatz EStG wird verhindert, dass beim Lohnsteuerabzug
nach den Steuerklassen V und VI in einzelnen Teilbereichen eine zu nie

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.492 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3496, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 61.542–64.034 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.22) +D1D2D3 · Prüfwert d4cb500f89929059….

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