Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 20/3494 · S. 9
Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Während der COVID-19-Pandemie wurden durch Rechtsverordnungen der Bundesregierung und durch Sonder- regelungen in § 421c die gesetzlichen Bestimmungen zum Kurzarbeitergeld mehrfach angepasst. Vor dem Hintergrund der während der COVID-19-Pandemie gesammelten Erfahrungen, insbesondere, dass in Krisensituationen eine sehr kurzfristige Anpassung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld über einen vorher nicht abschätzbaren Zeitraum erforderlich sein kann, werden die Ermächtigungen angepasst. Die in § 109 Absatz 5 und § 421c Absatz 5 enthaltenen Verordnungsermächtigungen werden zusammengefasst und in ihren Voraussetzun- gen vereinheitlicht. Für eine bessere Übersichtlichkeit werden auch die Struktur des § 109 angepasst sowie die Ermächtigungsgrundlagen für das Saison-Kurzarbeitergeld an den Anfang (neue Absätze 1 bis 3) und die Er- mächtigungen für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld an das Ende (neue Absätze 4 bis 8) der Regelung gestellt. Durch die Aufhebung des bisherigen Absatz 1 entfällt die Befugnis für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die maximale Dauer des Bezuges von Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate zu verlängern, wenn au- ßergewöhnliche Verhältnisse auf dem gesamten Arbeitsmarkt vorliegen. Gemäß dem neuen Absatz 4, der inhalt- lich dem bisherigen Absatz 1a entspricht, soll zukünftig allein die Bundesregierung über eine Verlängerung der maximalen Bezugsdauer entscheiden können. Die Verlängerung erfordert das Bestehen außergewöhnlicher Ver- hältnisse auf dem Arbeitsmarkt, also das Vorliegen einer krisenhaften Situation, die branchen- oder regionenüber- greifend erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt hat. Nicht erforderlich ist, dass diese Situation den ge
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.233 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/3494, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.474–22.707 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e5488cae535a6d78….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP