Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 20/3439 · S. 12
Zu Artikel 1 (Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 1 (Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Das Inhaltsverzeichnis wird an die Änderungen in § 107 und § 108 SGB VIII angepasst. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Aus ihrem Einkommen sollen in Zukunft Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Leistungsberechtigte nach § 19 SGB VIII sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner nicht mehr zu den Kosten herangezogen werden. Die Heranziehung der Elternteile aus ihrem Einkommen bleibt unverändert. Der neue Absatz 1 basiert dementspre chend auf dem Wortlaut des bisherigen Absatz 1 Nummer 5. Zu Buchstabe b Mit dem neuen Absatz 1a wird klargestellt, dass es weiterhin möglich ist, dass Kinder und Jugendliche, junge Volljährige, Leistungsberechtigte nach § 19 SGB VIII und Elternteile wie bisher unabhängig vom Einkommen zu den Kosten herangezogen werden können. Diese Möglichkeit besteht zum einen wie bisher gemäß § 93 Ab satz 1 Satz 3 SGB VIII, wonach Geldleistungen, die dem gleichen Zweck wie die jeweilige Leistung der Jugend hilfe dienen, unabhängig von einem Kostenbeitrag einzusetzen sind. Zum anderen ist weiterhin von der Person, die das Kindergeld bezieht, unter den Voraussetzungen des § 94 Absatz 3 ein Kostenbeitrag in Höhe des Kinder geldes zu zahlen. Die Ehegatten und Lebenspartner wurden aus dem Personenkreis herausgenommen, da diese keine zweckgleiche Leistung oder das Kindergeld für den jungen Menschen oder Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII erhalten. Zu Buchstabe c Eine Heranziehung der Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII entfällt; dies gilt auch für ihr Vermögen. Inso fern entfällt die Regelung des bisherigen Absatzes 1a. Zu Buchstabe d Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung daran, dass Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen oder Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.720 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/3439, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.365–33.085 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 5c777d455d86db0e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP