Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 20/3439 · S. 12

Zu Artikel 1 (Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 1 (Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Das Inhaltsverzeichnis wird an die Änderungen in § 107 und § 108 SGB VIII angepasst.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Aus ihrem Einkommen sollen in Zukunft Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Leistungsberechtigte nach
§ 19 SGB VIII sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner nicht mehr zu den Kosten herangezogen werden. Die
Heranziehung der Elternteile aus ihrem Einkommen bleibt unverändert. Der neue Absatz 1 basiert dementspre­
chend auf dem Wortlaut des bisherigen Absatz 1 Nummer 5.
Zu Buchstabe b
Mit dem neuen Absatz 1a wird klargestellt, dass es weiterhin möglich ist, dass Kinder und Jugendliche, junge
Volljährige, Leistungsberechtigte nach § 19 SGB VIII und Elternteile wie bisher unabhängig vom Einkommen
zu den Kosten herangezogen werden können. Diese Möglichkeit besteht zum einen wie bisher gemäß § 93 Ab­
satz 1 Satz 3 SGB VIII, wonach Geldleistungen, die dem gleichen Zweck wie die jeweilige Leistung der Jugend­
hilfe dienen, unabhängig von einem Kostenbeitrag einzusetzen sind. Zum anderen ist weiterhin von der Person,
die das Kindergeld bezieht, unter den Voraussetzungen des § 94 Absatz 3 ein Kostenbeitrag in Höhe des Kinder­
geldes zu zahlen.
Die Ehegatten und Lebenspartner wurden aus dem Personenkreis herausgenommen, da diese keine zweckgleiche
Leistung oder das Kindergeld für den jungen Menschen oder Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII erhalten.
Zu Buchstabe c
Eine Heranziehung der Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII entfällt; dies gilt auch für ihr Vermögen. Inso­
fern entfällt die Regelung des bisherigen Absatzes 1a.
Zu Buchstabe d
Es handelt sich um eine redaktionelle Anpassung daran, dass Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen
oder Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.720 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 20/3439 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 20/3439, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.365–33.085 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 5c777d455d86db0e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP