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Artikel 2 · BT-Drs. 20/3445 · S. 25

Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)

Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Zu Absatz 1
Die Regelungen treten grundsätzlich am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
Zu Absatz 2
Die Änderungen in den §§ 3 und 4 sollen erst zum 30. September 2023 in Kraft treten, da eine Umstellung des
Lieferverfahrens angestrebt wird. Bis zur Realisierung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen
auf Seiten der amtlichen Statistik und der Vermessungsverwaltungen erfolgt die Erhebung für die Flächenstatistik
auf der Basis des etablierten Verfahrens. Die Umstellung des Verfahrens wird für das Berichtsjahr 2023 ange­
strebt.
Drucksache 20/3445 – 26 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 1024. Sitzung am 16. September 2022 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß
Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Zu Artikel 1 Nummer 7 (§ 28 Absatz 1 Nummer 2 AgrStatG)
In Artikel 1 Nummer 7 sind in § 28 Absatz 1 Nummer 2 die Wörter „die Arbeitszeiten nach § 27 Absatz 1“
durch die Wörter „die Arbeitszeiten nach § 27 Absatz 2“ zu ersetzen.
Begründung:
Redaktionelle Änderung, § 27 Absatz 1 trifft Regelungen zur Stichprobe, § 27 Absatz 2 beschreibt die Erhe­
bungsmerkmale.
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 (§ 28 Absatz 1 Nummer 7 AgrStatG)
In Artikel 1 Nummer 7 ist in § 28 Absatz 1 Nummer 7 nach der Zahl „13“ die Angabe „ ,18, 19, 20 Buch­
stabe a und c bis f“ einzufügen.
Begründung:
Nach der derzeitigen Fassung des Entwurfes eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes
ist der Berichtszeitpunkt der in § 27 Absatz 2 Nummer 18, 19, 20 Buchstabe a und c bis f genannten Merk­
male (Angaben zu anderen Erwerbstätigkeiten und zur Bewässerung) gemäß § 28 Absatz 2 Satz 2 der Tag
der ersten Aufforderung zur Auskunftserteilung. Für dies

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.565 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/3445, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 62.720–65.285 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.08) +D1D2D3 · Prüfwert e53542bc70a26f08….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP