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Artikel 3 · BT-Drs. 20/3448 · S. 54

Zu Artikel 3 (Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Es wird vorgegeben, dass ab dem Jahr 2024 nur noch die Pflegepersonalkosten qualifizierter Pflegekräfte, die in
der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind, im Pflegebudget berück­
sichtigt werden können. Mit der Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen
sollen Unstimmigkeiten auf der Ortsebene hinsichtlich der Anerkennung und Zuordnung der Berufsgruppen ohne
pflegerische Qualifikation zum Pflegebudget vermieden werden. Die Verhandlungen zwischen Krankenhäusern
und Kostenträgern sollen so erleichtert und beschleunigt werden. Die Konkretisierung dient zudem dazu, die Ver­
sorgungsqualität in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen durch qualitative Min­
destanforderungen abzusichern.

Zu Buchstabe a
Ab dem 1. Januar 2024 haben die Vertragsparteien auf Bundesebene bei der Ausgliederung der Pflegepersonal­
kosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen aus dem Vergütungssystem und
der Pflegepersonalkostenvergütung geänderte Vorgaben für die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten zu be­
achten. Dazu ist es notwendig, die Personalkosten von bisher im Pflegebudget berücksichtigten Berufsgruppen,
welche zukünftig aufgrund des Fehlens eines entsprechenden Berufsabschlusses nicht mehr über das Pflegebudget
vergütet werden, in das DRG-Vergütungssystem zu überführen. Zu diesem Zweck ist analog zur erstmaligen
Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-Vergütungssystem eine Neuausgliederung der Pflegeper­
sonalkosten auf Basis der abschließend in Absatz 4a Satz 1 genannten Berufsgruppen für die Pflege in der unmit­
telbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.831 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 20/3448 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 20/3448, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 207.794–214.625 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 16a5acfffadd0592….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP