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Artikel 4 · BT-Drs. 20/3447 · S. 19
Zu Artikel 4 (Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes) Die Änderung von § 27 Absatz 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) durch Anfügung eines neuen Satzes dient der Umsetzung von Artikel 15 der Richtlinie (EU) 2019/1158 in deutsches Recht. Danach haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die gemäß Artikel 20 der Richtlinie 2006/54/EG bezeich nete Stelle oder bezeichneten Stellen, deren Aufgabe es ist, die Gleichbehandlung aller Personen ohne Diskrimi nierung aufgrund des Geschlechts zu fördern, zu analysieren, zu beobachten und zu unterstützen, auch für Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierung zuständig sind, die unter diese Richtlinie fallen. Dabei ist der Anwen dungsbereich gemäß Artikel 2 der Richtlinie (EU) 2019/1158 auf Beschäftigte beschränkt und erfasst gemäß des Maßregelungsverbots des Artikels 11 der Richtlinie Fälle von Diskriminierung aufgrund der Inanspruchnahme oder Beantragung einer Freistellung oder Anpassung der Arbeitszeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeit gesetz, dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz als Eltern oder pflegende Angehörige oder auf grund des Fernbleibens von der Arbeit nach § 2 Pflegezeitgesetz oder der Verweigerung der persönlich zu erbrin genden Arbeitsleistung aus dringenden familiären Gründen nach § 275 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn eine Erkrankung oder ein Unfall eine unmittelbare Anwesenheit erforderten. Um diese Vorgaben umzusetzen, wird in Deutschland die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) künftig auch Ansprechpartnerin für Fragen zur Diskriminierung sein, denen sich Beschäftigte durch die Inanspruchnahme oder Beantragung ihrer Rechte ausgesetzt sehen könnten. Drucksache 20/3447 – 20 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Die in § 27 Absatz 2 A
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.988 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/3447, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 50.918–55.906 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 2d13910b31f9dc71….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP