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Artikel 1 · BT-Drs. 20/2730 · S. 13

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine Folgeänderung. Aus der Inhaltsübersicht wird der Untertitel 3 Güterrechtsregister gestri­
chen.
Drucksache 20/2730                                   – 14 –              Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode



Zu Nummer 2
Die neue Regelung zur Wirkung gegenüber Dritten bei dem Ausschluss oder der Änderung des gesetzlichen Gü­
terstandes oder bei der Aufhebung oder der Änderung einer Vereinbarung über den Güterstand orientiert sich
weitgehend an Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung einer
Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung
und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands (EuGüVO) und an der Verordnung
(EU) 2016/1104 des Rates vom 24. Juni 2016 zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der
Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fra­
gen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften (EuPartVO). Abweichend von diesen Vorschriften
wurde, um klarzustellen, dass nur grobe Fahrlässigkeit zu der in der Vorschrift vorgesehenen Sanktion führt, eine
an § 523 Absatz 2 Satz 1, § 524 Absatz 2 Satz 1 BGB angelehnte Formulierung gewählt. Parallel zu den Rege­
lungen in der EuGüVO und EuPartVO wird ab dem Tag der Abschaffung des Güterrechtsregisters auch für das
innerdeutsche Recht dem Schutz des Rechtsverkehrs ein klarer Vorrang vor dem Schutz der Ehegatten voreinan­
der eingeräumt. Die Formulierung der Vorschrift entspricht allerdings vergleichbaren Regelungen im BGB, auf
eine exakte Übernahme des Wortlauts von Artikel 28 der EuGüVO und EuPartVO wurde zugunsten einer ein­
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Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.846 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/2730, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 31.636–36.482 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 6bad00899d2a7aaa….

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