Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 20/2355 · S. 36
Zu Artikel 4 (Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) Zu Nummer 1 (§ 97) Zu Buchstabe a (Absatz 1 Satz 2) Mit der Änderung in § 97 Absatz 1 EEG 2023 wird das Mandat des Kooperationsausschusses erweitert auf die Koordinierung der Datenerfassung, die für die Umsetzung der Flächenbeitragswerte nach dem WindBG erforder- lich ist. Bislang war hier die Koordinierung von Daten zu Flächen für die Nutzung von Windenergieanlagen an Land vorgesehen und es kann an die bestehende Praxis angeknüpft werden. Zu Buchstabe b (Absatz 5) Mit der Änderung in § 97 Absatz 5 EEG 2023 wird konkretisiert, welche Daten zu erfassen sind. Mit der nach dem WindBG vorgesehenen Pflicht der Länder zur Realisierung der Flächenbeitragswerte ergibt sich der Bedarf zusätzlicher Daten. So wird in Nummer 3 und 4 der Nachweis von Maßnahmen zur Umsetzung der Vorgaben nach § 3 des WindBG verlangt. Zu Nummer 2 (§ 98) Zu Buchstabe a (Absatz 1) Die Neufassung des Absatzes 1 erweitert die Berichterstattung der Länder um den Stand der Umsetzung der Flä- chenausweisung für das Erreichen der jeweils geltenden Flächenbeitragswerte. Die Berichterstattung zur Zieler- reichung des EEG geht damit einher mit der Berichterstattung zu den nach dem WindBG neu vorgesehenen, energiewirtschaftlich notwendigen Flächenbeiträgen durch die Länder. Nummer 1 verlangt kontinuierlich Infor- mationen zu dem Stand der Umsetzung der Flächenziele und umfasst die Nachweispflicht nach den Vorgaben des § 3 Absatz 3 WindBG. Danach haben die Länder bis zum 31. Mai 2024 darüber zu berichten, ob sie die zur Erreichung der Flächenziele notwendigen Flächen selbst ausweisen oder Teilflächenziele für regionale oder kom- munale Planungsträger festlegen. Der Nachweis umfasst im ersten Fall die entsprechenden Planaufstellungsbe- schlüsse und im zweite
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.243 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/2355, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 119.274–123.517 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 6891b0d5307bc821….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP