Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 20/2355 · S. 35
Zu Artikel 3 (Änderung des Raumordnungsgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Raumordnungsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 8 Absatz 5) Um die Aufstellung von Raumordnungsplänen rechtssicherer zu gestalten, sollen die Anforderungen an die Be- rücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange in einer Verordnung konkretisiert werden. Die Verordnung ist vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz zu erlassen. Sofern auch Fragen der Wind- energie betroffen sind, ist auch Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz her- zustellen. Zu Nummer 2 (§ 27 Absatz 4) Der neue § 27 Absatz 4 ROG-E soll regeln, dass die Überleitungsvorschriften des § 245e BauGB und die Son- derregelungen des § 249 BauGB bei Raumordnungsplänen, die Windenergiegebiete im Sinne von § 2 Nummer 1 des WindBG beinhalten, entgegenstehenden Regelungen des Raumordnungsgesetzes vorgehen. Drucksache 20/2355 – 36 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
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BT-Drs. 20/2355, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 118.261–119.274 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 6891b0d5307bc821….
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