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Artikel 1 · BT-Drs. 20/1739 · S. 13

Zu Artikel 1 Nummer 1 (§ 7)

Zu Artikel 1 Nummer 1 (§ 7)
§7 Absatz 6 enthält die Summe der für alle Länder zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel für das Jahr 2022.
Absatz 7 regelt die Verteilung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel auf die Länder. Die Verteilung wurde aus
den bislang in den Jahren 2020 und 2021 eingetretenen und beantragten finanziellen Nachteile abgeleitet. Die
entsprechenden Informationen haben die Länder dem Bund gegenüber mit den Verwendungsnachweisen nach § 7
Absatz 9 Nummer 2 RegG bereits übermittelt. Die Summen wurden zur besseren Handhabbarkeit der Auszahlun-
gen gerundet.
Absatz 8 Satz 1 legt den Verwendungszweck der zusätzlichen Mittel fest, indem auf den Ausgleich von finanzi-
ellen Nachteilen im ÖPNV im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem
Ausbruch von COVID-19 in den Jahren 2020, 2021 und 2022 abgestellt wird. Satz 2 setzt die unter anderem in
den Beschlüssen der Verkehrsministerkonferenzen vom 15./16. April 2021 und vom 26. Februar 2021 zugesagte
hälftige Übernahme der pandemiebedingten finanziellen Nachteile für die Jahre 2020 und 2021 durch die Länder
um. Für das Jahr 2022 haben die Länder die hälftige Finanzierung durch Beschluss der Verkehrsministerkonferenz
vom 9./10. Dezember 2021 bestätigt. Dazu wird der Anteil des Bundes bestimmt. Die finanziellen Nachteile im
ÖPNV werden sich den aktuellen Prognosen zufolge in einer Größenordnung von bis zu 10,2 Milliarden Euro,
gerechnet über die Jahre 2020, 2021 und 2022 bewegen. Mit Satz 6 wird klargestellt, dass Regionalisierungsmittel
gemäß § 5 nicht zur Finanzierung der finanziellen Nachteile des ÖPNV herangezogen werden dürfen. Dies ist
Ausfluss der Tatsache, dass der Bund die zusätzlichen Mittel zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pande-
mie im ÖPNV in den Jahren 2020, 20

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.914 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/1739, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 33.218–37.132 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert ab890c315c30e8a3….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP