Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 20/1672 · S. 21
Zu Artikel 3 (Änderung des Beurkundungsgesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Beurkundungsgesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Mit der Streichung der Angabe zu § 56a BeurkG n. F. in der Inhaltsübersicht wird ein redaktionelles Versehen behoben. Dieser Paragraph ist nicht belegt. Zu Nummer 2 (Änderung von § 16a BeurkG) Die Änderung erfolgt mit Blick auf die vorgesehene Ausweitung des Anwendungsbereichs des Beurkundungs- verfahrens mittels Videokommunikation. Bislang bringt § 16a Absatz 1 BeurkG n. F. die Beschränkung des Anwendungsbereichs durch eine Bezugnahme auf § 2 Absatz 3 GmbHG n. F. zum Ausdruck, wo das Online-Verfahren in Umsetzung der DigRL für den Fall der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ohne Sacheinlage zugelassen wird. Mit Blick auf die nun vorgesehenen weiteren Anwendungsfälle nach dem GmbHG-E wird diese bestimmte Bezugnahme durch eine unbestimmte Formulierung ersetzt. Danach kann die Beurkundung mittels Videokommunikation nur erfolgen, soweit dies durch ein Gesetz im formellen Sinne zugelassen ist. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbun- den. Vielmehr bringt die Regelung weiterhin zum Ausdruck, dass das Online-Verfahren nur für bestimmte, ge- setzlich ausdrücklich vorgesehene Fälle geeignet ist und für andere Fälle nicht zur Anwendung kommt (vergleiche hierzu bereits Bundestagsdrucksache 19/28177, S. 115). Ab dem 1. August 2022 wird das Online-Verfahren auf Grundlage dieser Regelung neben der Beurkundung einer Bargründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung (§ 2 Absatz 3 GmbHG n. F.) auch für die Beurkundung einer Gründungsvollmacht (§ 2 Absatz 2 Satz 2 GmbHG-E) zugelassen sein. Ab dem 1. August 2023 werden auf dieser Grundlage sodann zudem die Beurkun- dung der Sachgründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§ 2 Absatz 3 GmbHG-E) zugelass
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.975 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/1672, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.473–65.448 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e031b053277447e6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP