Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 20/1672 · S. 18
Zu Artikel 1 (Änderung des Handelsgesetzbuchs)
Zu Artikel 1 (Änderung des Handelsgesetzbuchs) Durch das DiRUG werden in § 12 Absatz 1 Satz 2 HGB n. F. notarielle Online-Beglaubigungen von Handelsre- gisteranmeldungen durch Einzelkaufleute, für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, für Zweigniederlassungen der vorgenannten Gesellschaften sowie Zweig- niederlassungen von Kapitalgesellschaften, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegen, für zu- lässig erklärt. Die Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 12 Absatz 1 Satz 2 HGB n. F. auf bestimmte Rechtsträger soll aufgehoben werden. Handelsregisteranmeldungen durch und für sämtliche Rechtsträger können somit in Zukunft online beglaubigt werden. Auch Rechtsträger, welche nicht im Handelsregister eingetragen sind, können, sofern sie – beispielsweise im Rahmen einer Spaltung nach § 129 des Umwandlungsgesetzes – Anmeldungen zum Han- delsregister vornehmen, diese im Online-Verfahren beglaubigen lassen. Damit wird es auch möglich, die Anmel- dungen durch das Vertretungsorgan einer übertragenden oder formwechselnden Gesellschaft, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, online zu beglaubigen, soweit diese berechtigt ist, eine Anmeldung zum Handelsregister vorzunehmen und die vertretungsberechtigten Personen über den Anforderungen entsprechende, von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäi- schen Wirtschaftsraums ausgestellte elektronische Identifizierungsmittel verfügen. Die Vorschrift des § 12 Absatz 1 Satz 2 des
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.476 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 20/1672, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 44.755–47.231 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert e031b053277447e6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP