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Artikel 5 · BT-Drs. 20/1636 · S. 30
Zu Artikel 5 (Änderung des Seearbeitsgesetzes)
Zu Artikel 5 (Änderung des Seearbeitsgesetzes) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 3 (Einführung von § 32a). Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung zu Buchstabe b. Zu Buchstabe b Mit den Änderungen in § 28 Absatz 2 werden die durch Artikel 4 der Richtlinie geänderten Mindest-Nachweis- pflichten in deutsches Recht umgesetzt. Zu Doppelbuchstabe aa Bei einem befristeten Heuervertrag ist entweder das Enddatum oder die vorhergesehene Dauer des Heuerverhält- nisses anzugeben. Dies kann in Form einer konkreten Zeitbestimmung bzw. eines konkreten Enddatums oder – falls es sich um einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag handelt (vergleiche zur Begriffsbestimmung § 3 Absatz 1 Satz 2 TzBfG) – durch Angabe des Zwecks erfolgen. Zu Doppelbuchstabe bb Sofern eine Probezeit vereinbart wurde, hat der Reeder das Besatzungsmitglied über die Dauer der Probezeit zu unterrichten. Zu Doppelbuchstabe cc § 28 Absatz 2 Nummer 7 wird entsprechend den Vorgaben in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe k der Richtlinie er- gänzt. Die Regelung stellt klar, dass die nachweispflichtigen Bestandteile des Arbeitsentgelts – einschließlich der Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 31 – Drucksache 20/1636 nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe l der Richtlinie gegebenenfalls anzugebenden Vergütung von Überstunden – getrennt auszuweisen sind und die Art der Auszahlung (beispielsweise Barauszahlung/Überweisung) anzugeben ist. Hiervon unberührt bleibt § 39, welcher nicht zu Ungunsten des Besatzungsmitgliedes abbedungen werden kann (§ 9). Zu Doppelbuchstabe dd Aufgrund der klarstellenden Regelung des Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe l der Richtlinie wird die bislang schon in § 28 Absatz 2, erster Halbsatz verortete Na
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.545 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/1636, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 93.508–102.053 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 02104a02c9ee1a4c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP