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Artikel 5 · BT-Drs. 20/1634 · S. 114

Zu Artikel 5 (Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz)

Zu Artikel 5 (Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz)
Die Änderungen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes stellen klar, dass die bestehende Genehmigungspraxis
durch die Einfügung der Begriffsbestimmung für Offshore-Anbindungsleitungen in § 3 Nummer 5 des Windener-
gie-auf-See-Gesetzes und § 3 Nummer 29c des Energiewirtschaftsgesetzes nicht berührt wird und fort gilt.

Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die Änderung in § 2 Absatz 1 ist eine redaktionelle Anpassung infolge der Einfügung der Begriffsbestimmung
für Offshore-Anbindungsleitungen in § 3 Nummer 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes und § 3 Nummer 29c des
Energiewirtschaftsgesetzes.

Zu Buchstabe b
Die Änderungen in § 2 Absatz 5 sind ist eine redaktionelle Folgeanpassungen.

Zu Nummer 2
Die Änderung in § 4 Absatz 1 Satz 1 ist eine redaktionelle Anpassung infolge der Einfügung der Begriffsbestim-
mung für Offshore-Anbindungsleitungen in § 3 Nummer 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes und § 3 Num-
mer 29c des Energiewirtschaftsgesetzes.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Mit der Anpassung in § 5 Absatz 2 Satz 4 wird die Bezeichnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz entsprechend des Organisationserlasses der Bundesregierung vom 8. Dezember 2021 aktualisiert.

Zu Buchstabe b
Die Änderung in § 5 Absatz 6 ist eine redaktionelle Anpassung infolge der Einfügung der Begriffsbestimmung
für Offshore-Anbindungsleitungen in § 3 Nummer 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes und § 3 Nummer 29c des
Energiewirtschaftsgesetzes.

Zu Nummer 4
Die Änderung in § 17 Satz 1 ist eine redaktionelle Anpassung infolge der Einfügung der Begriffsbestimmung für
Offshore-Anbindungsleitungen in § 3 Nummer 5 des Windenergie-auf-See-Gesetzes und § 3 Nummer 29c des
Energiewirtschaftsgesetzes.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlpe

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.475 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/1634, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 389.796–393.271 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 30d0f7223fdc1e1e….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP