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Artikel 2 · BT-Drs. 20/1633 · S. 24

Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung)

Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung)
Zu Nummer 1
Artikel 97 § 15 Absatz 13 bis 16 – neu –
Die neuen Absätze 13 bis 15 des Artikel 97 § 15 EGAO enthalten die Anwendungsbestimmungen zu den Ände­
rungen der §§ 233, 233a, 238 und 239 AO durch Artikel 1:
– Die Neuregelungen in § 233, § 233a Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 Satz 4 und Absatz 5 Satz 4 AO n. F. gelten
nach Absatz 13 in allen Fällen, in denen Zinsen nach dem Tag der Verkündung des Änderungsgesetzes fest­
gesetzt werden.
– Die neuen Regelungen in § 233a Absatz 8, § 238 Absatz 1a bis 1c und § 239 Absatz 5 AO n. F. sind nach
Absatz 14 Satz 1 − vorbehaltlich der Vertrauensschutzregelung in § 176 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AO und
der Übergangsregelung in Absatz 16 − in allen am Tag nach der Verkündung des Änderungsgesetzes anhän­
gigen Verfahren anzuwenden. Satz 2 und 3 enthalten ergänzende Bestimmungen.
– Bei Anwendung des § 233a Absatz 5 Satz 3 Halbsatz 2 AO ist für die Minderung von Nachzahlungszinsen
nach Absatz 14 Satz 2 zugunsten der Steuerpflichtigen nicht der neue, niedrigere Zinssatz nach § 238 Ab­
satz 1a AO n. F. maßgeblich, sondern der Zinssatz, der bei der ursprünglichen Festsetzung der Nachzah­
lungszinsen zugrunde gelegt wurde.
– § 176 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AO ist nach Absatz 14 Satz 3 bei Umsetzung der neuen Regelungen zum
Zinssatz der Verzinsung nach § 233a AO mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Zinsen, die sich aufgrund
der Neuberechnung der „offenen“ Zinsen ergeben, die vor Anwendung dieser Neuberechnung festgesetzten
Zinsen nicht übersteigen dürfen. Sind bisher nur Erstattungszinsen festgesetzt worden, kann sich aufgrund
der rückwirkenden Senkung des Zinssatzes deshalb keine Rückforderung ergeben. Dies gilt unabhängig da­
von, ob diese Zinsfestsetzungen bei Inkrafttreten d

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.102 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 20/1633, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 57.315–61.417 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert 5d31f3cbb8636625….

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