Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 20/1633 · S. 24
Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung)
Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung) Zu Nummer 1 Artikel 97 § 15 Absatz 13 bis 16 – neu – Die neuen Absätze 13 bis 15 des Artikel 97 § 15 EGAO enthalten die Anwendungsbestimmungen zu den Ände rungen der §§ 233, 233a, 238 und 239 AO durch Artikel 1: – Die Neuregelungen in § 233, § 233a Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 Satz 4 und Absatz 5 Satz 4 AO n. F. gelten nach Absatz 13 in allen Fällen, in denen Zinsen nach dem Tag der Verkündung des Änderungsgesetzes fest gesetzt werden. – Die neuen Regelungen in § 233a Absatz 8, § 238 Absatz 1a bis 1c und § 239 Absatz 5 AO n. F. sind nach Absatz 14 Satz 1 − vorbehaltlich der Vertrauensschutzregelung in § 176 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AO und der Übergangsregelung in Absatz 16 − in allen am Tag nach der Verkündung des Änderungsgesetzes anhän gigen Verfahren anzuwenden. Satz 2 und 3 enthalten ergänzende Bestimmungen. – Bei Anwendung des § 233a Absatz 5 Satz 3 Halbsatz 2 AO ist für die Minderung von Nachzahlungszinsen nach Absatz 14 Satz 2 zugunsten der Steuerpflichtigen nicht der neue, niedrigere Zinssatz nach § 238 Ab satz 1a AO n. F. maßgeblich, sondern der Zinssatz, der bei der ursprünglichen Festsetzung der Nachzah lungszinsen zugrunde gelegt wurde. – § 176 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AO ist nach Absatz 14 Satz 3 bei Umsetzung der neuen Regelungen zum Zinssatz der Verzinsung nach § 233a AO mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Zinsen, die sich aufgrund der Neuberechnung der „offenen“ Zinsen ergeben, die vor Anwendung dieser Neuberechnung festgesetzten Zinsen nicht übersteigen dürfen. Sind bisher nur Erstattungszinsen festgesetzt worden, kann sich aufgrund der rückwirkenden Senkung des Zinssatzes deshalb keine Rückforderung ergeben. Dies gilt unabhängig da von, ob diese Zinsfestsetzungen bei Inkrafttreten d
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.102 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 20/1633 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 20/1633, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 57.315–61.417 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert 5d31f3cbb8636625….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP