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Artikel 4 · BT-Drs. 20/1631 · S. 34

Zu Artikel 4 (Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes)

Zu Artikel 4 (Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes)
Mit dem Wegfall des bislang in Satz 1 vorgesehenen Schriftformerfordernisses wird ein Gleichklang zwischen
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz hergestellt. Die Ände­
rung soll sowohl analoge als auch digitale Antragstellungen erleichtern. Künftig ist eine wirksame Antragstellung
auch ohne eigenhändige Unterschrift bzw. ohne Authentisierung über einen digitalen Schriftformersatz möglich.
Bislang haben in nicht wenigen Fällen sowohl die in Papierform als auch die in elektronischer Form gestellten
Anträge das bisherige Schriftformerfordernis nicht erfüllt. Bei den Papieranträgen fehlte in manchen Fällen die
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 35 – Drucksache 20/1631
eigenhändige Unterschrift, bei der elektronischen Antragstellung, zum Beispiel per E-Mail, wurde oftmals ver­
gessen, den Antrag unterschrieben in Papierform nachzureichen. In diesen Fällen konnte bislang die Antragsbe­
arbeitung nicht erfolgen, da die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz erst ab dem Zeit­
punkt des Eingangs des unterschriebenen Antrags im Amt bewilligt und ausgezahlt werden konnte. Die Ämter
waren daher gezwungen, die Unterschriften bei den Antragstellerinnen und Antragstellern nachzufordern, was
mit einem erheblichen Aufwand für die zuständigen Ämter sowie Zeitverlust verbunden gewesen ist. Mit dem
Verzicht auf das Schriftformerfordernis ergeben sich spürbare Vollzugserleichterungen für die zuständigen Äm­
ter. Zugleich reduziert sich aber auch bei den Bürgerinnen und Bürgern der Erfüllungsaufwand, da diese den
unterschriebenen Antrag den zuständigen Stellen nicht zusätzlich in Papierform zusenden müssen.
Mit der Neuformulierung wird künftig eine elektro

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.413 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/1631, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 104.945–109.358 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 189200c71b94c994….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP