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Artikel 18 · BT-Drs. 20/1630 · S. 270

Zu Artikel 18 (Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung)

Zu Artikel 18 (Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung)
Zu Nummer 1
Bei der Änderung des Inhaltsverzeichnisses der KWK-Ausschreibungsverordnung handelt es sich um eine re­
daktionelle Folgeänderung aufgrund der Einfügung eines neuen § 29 KWKAusV.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Mit den Änderungen in § 3 Absatz 5 KWKAusV wird im Rahmen der Mengensteuerung zur Absenkung des
Ausschreibungsvolumens zukünftig auf die zulässigen Gebote anstelle der bislang fristgerecht eingegangenen
Gebote abgestellt. Hierdurch wird eine Harmonisierung zwischen den Absätzen 5 und 6 hergestellt und damit die
Möglichkeit strategischen Bieterverhaltens zur künstlichen Aufrechterhaltung des Ausschreibungsvolumens re­
duziert.

Zu Buchstabe b
Mit dem neuen § 3 Absatz 7 KWKAusV wird der BNetzA die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen der Men­
gensteuerung des Ausschreibungsvolumens solche Gebote unberücksichtigt zu lassen, bei denen Anhaltspunkte
dafür bestehen, dass sie zu dem Zweck abgegeben wurden, eine Reduzierung des Ausschreibungsvolumens nach
Absatz 5 zu verhindern oder eine Erhöhung des Ausschreibungsvolumens nach Absatz 6 auszulösen.

Zu Nummer 3
§ 8 Absatz 3 KWKAusV wird im Hinblick auf die Absenkung des Ausschreibungsvolumens auch für innovative
KWK-Systeme auf 500 kW elektrische KWK-Leistung neu gefasst, damit künftig die unteren Schwellen der Aus­
schreibungssegmente parallel verlaufen.
In § 8 Absatz 6 KWKAusV wird die Verpflichtung der BNetzA zur Veröffentlichung der nach § 8 Absatz 1
Nummer 12 abzugebenden Eigenerklärung auf ihrer Internetseite gestrichen, um der BNetzA mehr Flexibilität im
Rahmen der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Verbesserung
des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) zu ermöglichen.

Zu Numme

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 7.515 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/1630, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.022.928–1.030.443 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert b5e82eca3a4a6120….

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