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Artikel 15 · BT-Drs. 20/1630 · S. 256
Zu Artikel 15 (Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung)
Zu Artikel 15 (Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung) Zu Nummer 1 Bei der Änderung des Inhaltsverzeichnisses handelt es sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Einfügung eines neuen § 30a HkRNDV. Zu Nummer 2 In § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 HkRNDV wird der Verweis auf das Energiewirtschaftsgesetz aktualisiert. Zu Nummer 3 In § 5 Absatz 1 Satz 3 HkRNDV wird der Verweis auf das Windenergie-auf-See-Gesetz aktualisiert. Zu Nummer 4 Es wird ein neuer § 6 Absatz 2 Satz 3 HkRNDV angefügt. § 6 Absatz 2 Satz 2 HkRNDV sieht vor, dass nur der Anlagenbetreiber im Sinn von § 3 Nummer 1 EEG 2023 ein Konto mit der Funktion „Anlagenbetreiber“ beantra gen kann. Bei Gesamtanlagen im Sinn von § 25 HkRNDV ist diese Anforderung häufig nicht umsetzbar, weil es meist nicht nur einen Anlagenbetreiber gibt, sondern die Einzelanlagen regelmäßig von verschiedenen Betreibern betrieben werden. In der Praxis sind die Ausgestaltungen vielgestaltig, zum Teil existieren Betreibergesellschaften für die Gesamtanlage, zum Teil vertritt einer der Einzelanlagenbetreiber die Gesamtanlage oder manchmal wird ein Dritter, z. B. ein Dienstleister, mit der Vertretung der Gesamtanlage etwa gegenüber dem Netzbetreiber be auftragt. Daher ist für Gesamtanlagen eine abstrakte Regelung nötig, dass als Anlagenbetreiber eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft gilt, welche die Gesamtanlage im Auftrag der be teiligten Anlagenbetreiber nach außen hin vertreten darf. Mit dem neuen Satz 3 wird eine auf den Fall der Ge Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 257 – Drucksache 20/1630 samtanlage und die Zwecke des Herkunftsnachweisregisters und Regionalnachweisregisters beschränkte Fikti onsregelung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.279 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/1630, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 968.444–993.723 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert b5e82eca3a4a6120….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP