Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 20/1630 · S. 252
Zu Artikel 12 (Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes)
Zu Artikel 12 (Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes) Zu Nummer 1 Anpassung der Inhaltsübersicht aufgrund der Einfügung des § 35a. Zu Nummer 2 Mit der Ergänzung des § 31 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 WHG wird klargestellt, dass die Neuregelung des § 2 EEG 2023 hier nicht zum Tragen kommt. Maßgeblich hierfür ist, dass mit Blick auf die komplexen gewässeröko logischen Auswirkungen von Veränderungen physischer Gewässereigenschaften bei der Errichtung von Wasser kraftanlagen in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) das übergeordnete öffentliche Interesse unter maßgeblicher Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Ein zelfalls zu bewerten ist. Zu Nummer 3 Der neue § 35a WHG ermächtigt die zuständige Behörde, Bescheinigungen und Feststellungen nach § 40 Ab satz 2 Satz 4 Nummer 2 und Absatz 4a EEG 2023 über die Einhaltung bzw. Nichteinhaltung der Anforderungen nach den §§ 33 bis 35 WHG zu erteilen. Zu Nummer 4 In § 36 Absatz 3 WHG werden die Anforderungen an schwimmende Solaranlagen (sog. „Floating-PV“) geregelt. Nach den Neuregelungen im EEG 2023 sind für „Floating-PV“-Anlagen keine Innovationsausschreibungen mehr vorgesehen, sondern sie fallen als sog. Solaranlagen des ersten Segments unter das Ausschreibungsvolumen nach § 28a EEG 2023. Mit Blick auf den hiernach zu erwartenden beträchtlichen Zubau derartiger Anlagen werden in § 36 Absatz 3 WHG Voraussetzungen geregelt, unter denen derartige Anlagen von vornherein unzulässig sind. Maßgeblich hierfür ist, dass die gewässerökologischen Auswirkungen von „Floating-PV“-Anlagen derzeit noch weitgehend unbekannt sind. Vor diesem Hintergrund soll der Zubau derartiger Anlagen auf natürlichen, gewäs serökologisch zumeist höherwertigeren Gewässern unterbleiben. Stattdessen werde
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.073 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/1630, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 950.026–953.099 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert b5e82eca3a4a6120….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP