Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 11 · BT-Drs. 20/1630 · S. 251

Zu Artikel 11 (Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes)

Zu Artikel 11 (Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes)
Zu Nummer 1
Die Streichung in § 8 Absatz 2 Satz 1 MsbG bereinigt einen redaktionellen Fehler, da sich in der Stromnetzzu­
gangsverordnung und Gasnetzzugangsverordnung keine Vorschriften bezüglich der Aufstellung technischer Min­
destanforderungen durch den Netzbetreiber in Bezug auf Mess- und Steuereinrichtungen finden.

Zu Nummer 2
Die erste Änderung in § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 MsbG korrigiert einen Verweisfehler. Die ursprünglich
in § 40 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes enthaltene Regelung zu variablen Tarifen findet sich nun in § 41a
EnWG. Die weitere Änderung präzisiert die Angabe zu den energiewirtschaftlich erforderlichen Empfängern der
erhobenen Zählerstandsgänge für die Ermöglichung der Umsetzung eines variablen, tageszeitabhängigen oder
dynamischen Stromtarifs im Sinne des § 41a EnWG in den Abrechnungs- und Bilanzierungssystemen.

Zu Nummer 3
Bei der Änderung in § 50 Absatz 1 Nummer 3 MsbG handelt es sich um eine Folgeänderung der Einführung des
Energie-Umlagen-Gesetzes. Die Zwecke in § 50 Absatz 1 Nummer 3 MsbG sind auf das Energie-Umlagen-Ge­
setz zu erweitern, da die Finanzierung der EEG-Förderkosten einschließlich des etwaigen Ausgleichs über die
Erhebung einer EEG-Umlage und der damit verbundene finanzielle Ausgleich nunmehr nicht mehr im Erneuer­
bare-Energien-Gesetz, sondern im Energie-Umlagen-Gesetz geregelt ist.

Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Durch die Änderung in § 55 Absatz 1 Nummer 2 MsbG wird ein redaktioneller Fehler bereinigt.

Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Die eingefügte Ergänzung in § 55 Absatz 4 Satz 1 MsbG trägt dem Umstand Rechnung, dass bereits aus der Zeit
vor dem Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes und auch weiterhin Konstellationen existieren, bei denen
au

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.905 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 20/1630 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 20/1630, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 946.121–950.026 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert b5e82eca3a4a6120….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP