Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 11 · BT-Drs. 20/1630 · S. 251
Zu Artikel 11 (Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes)
Zu Artikel 11 (Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes) Zu Nummer 1 Die Streichung in § 8 Absatz 2 Satz 1 MsbG bereinigt einen redaktionellen Fehler, da sich in der Stromnetzzu gangsverordnung und Gasnetzzugangsverordnung keine Vorschriften bezüglich der Aufstellung technischer Min destanforderungen durch den Netzbetreiber in Bezug auf Mess- und Steuereinrichtungen finden. Zu Nummer 2 Die erste Änderung in § 35 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 MsbG korrigiert einen Verweisfehler. Die ursprünglich in § 40 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes enthaltene Regelung zu variablen Tarifen findet sich nun in § 41a EnWG. Die weitere Änderung präzisiert die Angabe zu den energiewirtschaftlich erforderlichen Empfängern der erhobenen Zählerstandsgänge für die Ermöglichung der Umsetzung eines variablen, tageszeitabhängigen oder dynamischen Stromtarifs im Sinne des § 41a EnWG in den Abrechnungs- und Bilanzierungssystemen. Zu Nummer 3 Bei der Änderung in § 50 Absatz 1 Nummer 3 MsbG handelt es sich um eine Folgeänderung der Einführung des Energie-Umlagen-Gesetzes. Die Zwecke in § 50 Absatz 1 Nummer 3 MsbG sind auf das Energie-Umlagen-Ge setz zu erweitern, da die Finanzierung der EEG-Förderkosten einschließlich des etwaigen Ausgleichs über die Erhebung einer EEG-Umlage und der damit verbundene finanzielle Ausgleich nunmehr nicht mehr im Erneuer bare-Energien-Gesetz, sondern im Energie-Umlagen-Gesetz geregelt ist. Zu Nummer 4 Zu Buchstabe a Durch die Änderung in § 55 Absatz 1 Nummer 2 MsbG wird ein redaktioneller Fehler bereinigt. Zu Buchstabe b Zu Doppelbuchstabe aa Die eingefügte Ergänzung in § 55 Absatz 4 Satz 1 MsbG trägt dem Umstand Rechnung, dass bereits aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes und auch weiterhin Konstellationen existieren, bei denen au
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.905 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/1630, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 946.121–950.026 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert b5e82eca3a4a6120….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP