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Artikel 8 · BT-Drs. 20/1599 · S. 74

Zu Artikel 8 (Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes)

Zu Artikel 8 (Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 2 Absatz 7)
Durch die Aufnahme von § 2 Absatz 7 Satz 2 neu erfolgt die Einführung eines gesetzlich intendierten Verzichts
auf die Bundesfachplanung bei neu in den Bundesbedarfsplan aufzunehmenden Vorhaben zur Höchstspannungs-
Gleichstrom-Übertragung, für die eine Bündelung mit bereits im Bundesnetzplan enthaltenen gleichartigen Vor­
haben im Sinne von § 2 Absatz 5 in Betracht kommt. Gleiches gilt für durch einen Raumordnungsplan festgelegte
oder durch ein abgeschlossenes Raumordnungsverfahren bestimmte Trassen beziehungsweise Trassenkorridore.
Eine Eilbedürftigkeit im Sinne von § 2 Absatz 7 Satz 1 ist dabei nicht erforderlich.
Hierzu haben die Übertragungsnetzbetreiber nach § 12b Absatz 3a EnWG neu Angaben bezüglich solcher in den
Bundesbedarfsplan aufzunehmenden Maßnahmen der Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung zu unterbrei­
ten. In diesen Fällen soll eine sogenannte G-Kennzeichnung im Sinne von § 2 Absatz 7 Satz 2 erfolgen.
Nach Satz 2 Nummer 1 betrifft dies unter anderem Fälle, in denen sich die Netzverknüpfungspunkte des neu in
den Bundesbedarfsplan aufzunehmenden Vorhabens sowie eines bereits im Bundesbedarfsplan enthaltenen Vor­
habens, jeweils im Sinne von § 2 Absatz 5, entsprechen.
Nach Satz 2 Nummer 2 sind auch Fälle umfasst, in denen sich ein neu in den Bundesbedarfsplan aufzunehmendes
Vorhaben sowie ein bereits im Bundesbedarfsplan enthaltenes Vorhaben, jeweils im Sinne von § 2 Absatz 5,
räumlich betrachtet weit überwiegend entsprechen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich die jeweiligen
Netzverknüpfungspunkte der beiden Vorhaben in räumlicher Nähe zueinander befinden.
Erfolgt eine G-Kennzeichnung für das neu aufzunehmende Vorhaben nach § 2 Absatz 7, so wird aufgrund des
gesetzlic

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 42.050 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 20/1599, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 285.204–327.254 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert ba400be6e537cf35….

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