Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 20/1599 · S. 74
Zu Artikel 8 (Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes)
Zu Artikel 8 (Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes) Zu Nummer 1 (§ 2 Absatz 7) Durch die Aufnahme von § 2 Absatz 7 Satz 2 neu erfolgt die Einführung eines gesetzlich intendierten Verzichts auf die Bundesfachplanung bei neu in den Bundesbedarfsplan aufzunehmenden Vorhaben zur Höchstspannungs- Gleichstrom-Übertragung, für die eine Bündelung mit bereits im Bundesnetzplan enthaltenen gleichartigen Vor haben im Sinne von § 2 Absatz 5 in Betracht kommt. Gleiches gilt für durch einen Raumordnungsplan festgelegte oder durch ein abgeschlossenes Raumordnungsverfahren bestimmte Trassen beziehungsweise Trassenkorridore. Eine Eilbedürftigkeit im Sinne von § 2 Absatz 7 Satz 1 ist dabei nicht erforderlich. Hierzu haben die Übertragungsnetzbetreiber nach § 12b Absatz 3a EnWG neu Angaben bezüglich solcher in den Bundesbedarfsplan aufzunehmenden Maßnahmen der Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung zu unterbrei ten. In diesen Fällen soll eine sogenannte G-Kennzeichnung im Sinne von § 2 Absatz 7 Satz 2 erfolgen. Nach Satz 2 Nummer 1 betrifft dies unter anderem Fälle, in denen sich die Netzverknüpfungspunkte des neu in den Bundesbedarfsplan aufzunehmenden Vorhabens sowie eines bereits im Bundesbedarfsplan enthaltenen Vor habens, jeweils im Sinne von § 2 Absatz 5, entsprechen. Nach Satz 2 Nummer 2 sind auch Fälle umfasst, in denen sich ein neu in den Bundesbedarfsplan aufzunehmendes Vorhaben sowie ein bereits im Bundesbedarfsplan enthaltenes Vorhaben, jeweils im Sinne von § 2 Absatz 5, räumlich betrachtet weit überwiegend entsprechen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich die jeweiligen Netzverknüpfungspunkte der beiden Vorhaben in räumlicher Nähe zueinander befinden. Erfolgt eine G-Kennzeichnung für das neu aufzunehmende Vorhaben nach § 2 Absatz 7, so wird aufgrund des gesetzlic
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BT-Drs. 20/1599, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 285.204–327.254 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert ba400be6e537cf35….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP