Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 2 · BT-Drs. 20/1599 · S. 63

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Zu Artikel 2 (Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Durch den neu eingefügten § 186 und die entsprechenden Folgeänderungen, ist die Inhaltsübersicht anzupassen.

Zu Nummer 2 (§ 29 Satz 1)
Die Bedeutung des Fernwärmesektors nimmt im Rahmen der Energiewende zu. Eine preiswerte Versorgung der
Fernwärmekunden ist für die Akzeptanz der Energiewende wichtig. Da Fernwärmenetze regional oder lokal be­
grenzt sind und für die angeschlossenen Kunden Alternativen entweder nur eingeschränkt oder (im Fall eines
Anschluss- und Benutzungszwangs) nicht verfügbar sind, kommt den Fernwärmeversorgern meist regional eine
Stellung mit Monopolcharakter zu. Dadurch besteht auf den Fernwärmemärkten ein hohes Missbrauchspotential.
Das Bundeskartellamt sowie die Landeskartellbehörden haben sich mit Verweis auf die besonderen Charakteris­
tika des Fernwärmesektors mehrfach dafür ausgesprochen, die Anwendbarkeit des § 29 GWB auf den Bereich
der Fernwärmeversorgung zu erstrecken.
Um das Fortschreiten der Energiewende und die Entwicklungen im Fernwärmesektor kartellrechtlich zu unter­
stützen und abzusichern, wird dies nun vorgenommen. Da § 29 GWB jedoch eine befristete Übergangsnorm dar­
stellt, dient die Ausweitung des § 29 GWB auf den Fernwärmebereich auch nur als Übergangsmaßnahme, um in
der Zwischenzeit eine grundsätzliche Entscheidung hinsichtlich des künftigen Rechtsrahmens im Fernwärmesek­
tors zu treffen. So ist infolge der strukturellen Eigenschaften des Sektors langfristig kein Wettbewerb erwartbar,
was für eine grundsätzliche, dauerhafte Regelung spricht. Dafür bedarf es im Wesentlichen einer Entscheidung,
ob ein kartellrechtlicher oder regulierungsrechtlicher Umgang mit dem Fernwärmemarkt vorzugswürdig ist. Die
Entscheidung einen Sektor zu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 26.653 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 20/1599 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 20/1599, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 237.370–264.023 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert ba400be6e537cf35….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP